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Mitwirkungsgremien

Im Teil 7 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Schulmitwirkung geregelt.

Grundsätze der Schulmitwirkung

Die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule erfordert eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Lehrern, Erziehungsberechtigten, Schülern und den sonstigen am Schulwesen Beteiligten sowie deren Mitwirkung an den Entscheidungen und Maßnahmen der Schule. Die Mitwirkungsgremien müssen bei ihrer Tätigkeit die pädagogische Verantwortung der Lehrer bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit beachten.

Zu den Mitwirkungsgremien gehören:

  1. Schülervertretungen
  2. Elternvertretungen
  3. Landesschulbeirat