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Beschulung von Kindern beruflich Reisender

Die besondere Lebenssituation der Kinder aus Familien beruflich Reisender (Schausteller, Zirkusangehörige, Puppenspieler und sonstige reisende Berufsgruppen) erfordert gezielte Bildungsmaßnahmen in Verantwortung von Schule, damit auch für diese Kinder die Schulpflicht erfüllt und das Recht auf Bildung gesichert wird.

Die Erziehungsberechtigten melden gemäß § 41 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern ihr schulpflichtig werdendes oder ihr bereits schulpflichtiges Kind an einer örtlich zuständigen, allgemein bildenden Schule des Primar- oder Sekundarbereichs zum Schulbesuch an.

Vor Schulaufnahme werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung oder durch eine von ihr beauftragten Lehrkraft eingehend beraten.

Die Schule des Hauptwohnsitzes oder des ständigen Winterstandortes übernimmt die Funktion der Stammschule. Soweit die Familie über keinen ständigen Winterstandort verfügt, wird die erstmalig besuchte Schule der jeweiligen Schulart die Stammschule. Die Stammschule ist ganzjährig, auch bei reisebedingter Abwesenheit, für die schulische Betreuung und Beratung des Schülers zuständig.

Sie ist verantwortlich für die Erarbeitung von individuellen Lernplänen für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache anhand derer das kontinuierliche Lernen des Schülers während der Reisesaison gewährleistet wird.

In der Stammschule ist der reisende Schüler einer festgelegten Klasse zugeordnet. Der Klassenleiter trägt in allen schulischen Belangen, vor allem für folgende Aufgaben, besondere Verantwortung:
- Koordinierung der Lernplanerarbeitung
- Festlegen von Fördermaßnahmen
- Fernbegleitung des Schülers während der Reisesaison
- Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung sowie Zeugniserteilung
- Ausgabe und Auswertung des Schultagebuchs
- Beratung der Erziehungsberechtigten, insbesondere unmittelbar vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr

Die Staatlichen Schulämter benennen - im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulträgern - in Städten und Gemeinden, die regelmäßig von beruflich Reisenden aufgesucht werden, mindestens eine Grundschule und eine Schule des Sekundarbereichs I, die als Stützpunktschulen die vorübergehende Beschulung des reisenden Schülers für die Zeitdauer des Ortsaufenthalts sicherstellen.

Die Schulleitung der Stützpunktschule veranlasst in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten die sofortige Eingliederung des Schülers in eine Klasse, berät über Fördermöglichkeiten und Teilnahmebedingungen an schulischen Angeboten.

Das Schultagebuch soll die länderübergreifende Beschulung der Kinder beruflich Reisender erleichtern. Es dient dem Informationsaustausch der an der Bildung der Kinder beruflich Reisender beteiligten Lehrkräfte und ist während der gesamten Reisesaison mitzuführen.
Das Schultagebuch dokumentiert den Lernprozess des Schülers und ist so Grundlage der Leistungsbewertung und Zeugniserteilung. Den Erziehungsberechtigten ermöglicht das Schultagebuch einen Überblick über die Leistungsentwicklung ihres Kindes.

Bestandteil des Schultagebuchs sind die auf die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache bezogenen individuellen Lernpläne des Schülers, die Grundlage des schulischen Lernens auf der Reise sind.
Das Schultagebuch dient somit den Lehrkräften der Stützpunktschulen bei der Bereitstellung von Unterrichtsangeboten. 

Die Lernbausteine für die Erstellung individueller Lernpläne sowie eine Handreichung „Leben und Lernen auf der Reise“, können bei Bedarf unter der Internet-Seite www.schule-unterwegs.de heruntergeladen werden.