Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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Die besondere Lebenssituation der Kinder aus Familien beruflich Reisender (Schausteller,
Zirkusangehörige, Puppenspieler und sonstige reisende Berufsgruppen) erfordert gezielte
Bildungsmaßnahmen in Verantwortung von Schule, damit auch für diese Kinder die Schulpflicht erfüllt
und das Recht auf Bildung gesichert wird.
Die Erziehungsberechtigten melden gemäß § 41 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern ihr
schulpflichtig werdendes oder ihr bereits schulpflichtiges Kind an einer örtlich zuständigen,
allgemein bildenden Schule des Primar- oder Sekundarbereichs zum Schulbesuch an.
Vor Schulaufnahme werden die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung oder durch eine
von ihr beauftragten Lehrkraft eingehend beraten.
Die Schule des Hauptwohnsitzes oder des ständigen Winterstandortes übernimmt die Funktion der
Stammschule. Soweit die Familie über keinen ständigen Winterstandort verfügt, wird die erstmalig
besuchte Schule der jeweiligen Schulart die Stammschule. Die Stammschule ist ganzjährig, auch bei
reisebedingter Abwesenheit, für die schulische Betreuung und Beratung des Schülers zuständig.
Sie ist verantwortlich für die Erarbeitung von individuellen Lernplänen für die Fächer Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache anhand derer das kontinuierliche Lernen des Schülers während der Reisesaison gewährleistet wird.
In der Stammschule ist der reisende Schüler einer festgelegten Klasse
zugeordnet. Der Klassenleiter trägt in allen schulischen Belangen, vor allem für folgende Aufgaben,
besondere Verantwortung:
- Koordinierung der Lernplanerarbeitung
- Festlegen von Fördermaßnahmen
- Fernbegleitung des Schülers während der Reisesaison
- Beurteilung der Lern- und Leistungsentwicklung sowie Zeugniserteilung
- Ausgabe und Auswertung des Schultagebuchs
- Beratung der Erziehungsberechtigten, insbesondere unmittelbar vor Reiseantritt und nach
Reiserückkehr
Die Staatlichen Schulämter benennen - im Einvernehmen mit den jeweiligen Schulträgern - in
Städten und Gemeinden, die regelmäßig von beruflich Reisenden aufgesucht werden, mindestens eine
Grundschule und eine Schule des Sekundarbereichs I, die als Stützpunktschulen die vorübergehende
Beschulung des reisenden Schülers für die Zeitdauer des Ortsaufenthalts sicherstellen.
Die Schulleitung der Stützpunktschule veranlasst in Abstimmung mit den
Erziehungsberechtigten die sofortige Eingliederung des Schülers in eine Klasse, berät über
Fördermöglichkeiten und Teilnahmebedingungen an schulischen Angeboten.
Das Schultagebuch soll die länderübergreifende Beschulung der Kinder beruflich Reisender
erleichtern. Es dient dem Informationsaustausch der an der Bildung der Kinder beruflich
Reisender beteiligten Lehrkräfte und ist während der gesamten Reisesaison mitzuführen.
Das Schultagebuch dokumentiert den Lernprozess des Schülers und ist so Grundlage der
Leistungsbewertung und Zeugniserteilung. Den Erziehungsberechtigten ermöglicht das Schultagebuch
einen Überblick über die Leistungsentwicklung ihres Kindes.
Bestandteil des Schultagebuchs sind die auf die Fächer Deutsch, Mathematik und 1.
Fremdsprache bezogenen individuellen Lernpläne des Schülers, die Grundlage des schulischen Lernens
auf der Reise sind.
Das Schultagebuch dient somit den Lehrkräften der Stützpunktschulen bei der Bereitstellung
von Unterrichtsangeboten.
Die Lernbausteine für die Erstellung individueller Lernpläne sowie eine Handreichung
„Leben und Lernen auf der Reise“, können bei Bedarf unter der
Internet-Seite www.schule-unterwegs.de
heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden Sie auch in der
Verwaltungsvorschrift "Schulische
Bildung von Kindern aus Familien beruflich Reisender" vom 02. Dezember 2007.
Wie angekündigt, steht Ihnen das
Schultagebuch Mecklenburg-Vorpommern zum Download zur Verfügung.