Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
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E-Mail
Im Ausland erworbene Bildungsnachweise, die im Ausstellungsland eine Hochschulzugangsqualifikation darstellen, werden auf der Grundlage der
für den Hochschulzugang in Mecklenburg-Vorpommern eingestuft.
Ein förmliches Anerkennungsverfahren beim Bildungsministerium ist in der Regel nicht erforderlich. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium stufen die Hochschulen die ausländischen Vorbildungsnachweise auf der Grundlage der Bestimmungen der Auslandsqualifikationsverordnung selbständig ein und legen auch die Gesamtnote fest.
Sofern im Einzelfall ein förmliches Anerkennungsverfahren durchzuführen ist, ist der Antrag auf
Anerkennung und Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung bei Wohnsitz/gewöhnlichem Aufenthalt
in Mecklenburg-Vorpommern schriftlich und formlos beim Bildungsministerium des Landes
Mecklenburg-Vorpommern einzureichen.
Anschrift:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Abteilung Schulen, Referat 280
Werderstraße 124
19048 Schwerin
Mit dem Antrag sind folgende Nachweise vorzulegen:
Bei Wohnsitz in einem anderen Bundesland ist für die Anerkennung das Kultusministerium/die Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes zuständig. Die von der zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes festgestellte Hochschulzugangsberechtigung gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Zeugnisinhaber, die keinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland haben, richten den Antrag auf Anerkennung an die Zeugnisanerkennungsstelle
Düsseldorf.
Anschrift:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dez 48 / ZZA
Fischerstraße 10
40477 Düsseldorf