Die Schulkonferenz setzt sich mit den Ergebnissen der Evaluation auseinander und entwickelt Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die als Konsequenz aus dem Bericht umgesetzt werden sollen. Ziel ist es, die Qualität der Schule zu erhalten bzw. sie zu verbessern. In verbindlichen Zielvereinbarungen zwischen Schule und Schulaufsicht werden Maßnahmen beschlossen, die der konkreten Entwicklungsarbeit dienen.
Der Sinn der Externen Evaluation liegt in der beständigen Weiterentwicklung der Arbeit nach der jeweiligen Momentaufnahme von der Schule. Für diesen Qualitätsentwicklungsprozess braucht die Schule neben der eigenverantwortlichen Arbeit Unterstützungssysteme. Diese können in Absprache mit den Schulräten, den Fachberatern und Schulberatern des L.I.S.A. eingefordert werden.
Die Externe Evaluation bindet sich damit unmittelbar an die Interne Evaluation, zu der sich jede Schule verpflichtet. Das Zusammenwirken von Externer und Interner Evaluation bietet die Chance, die Idee von der größeren Selbständigkeit der einzelnen Schule zu verwirklichen.