Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Bildungssystem wurden mit
Schulleistungsstudien wie TIMSS und PISA national wie auch international stärker in das Blickfeld
der Öffentlichkeit und der Politik gerückt. Damit einher geht einerseits die Entwicklung eines
Qualitätsmanagements auf der Grundlage eines Qualitätsrahmens für Schulen als organisatorische
pädagogische Funktionseinheit und andererseits die Entwicklung empirischer Messverfahren zur
Feststellung des relativen Entwicklungsstandes der Schulen als Ausgangspunkt für
Steuerungsmaßnahmen auf Schul- und Unterrichtsebene. Das führt zu einer objektiveren
Bildungsberichterstattung und ermöglicht auf Grundlage bundesweiter Standards eine gewisse
Vergleichbarkeit der oftmals bundeslandspezifischen Bildungssysteme.
Da internationale Schulleistungsstudien den Entwicklungsstand eines Bildungssystems nur auf
Grundlage von zufälligen Stichproben reflektieren, haben sich bundesweit Verfahren der externen und
internen Evaluation, Vergleichsarbeiten und zum Teil statistische Auswertungen zentraler Prüfungen
als statistisch gestützte Messinstrumente auf Schul- und Klassenebene etabliert. Dabei erfolgt die
Kommunikation der Beteiligten zunehmend über das Internet (Bildungsserver, Schulportale).
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Qualitätssicherung und -entwicklung
auf der Grundlage des § 39 a des Schulgesetzes sowie der
Qualitätsentwicklungsverordnung.