Verordnung zur Arbeit
und zum Ablegen des
Abiturs in der gymnasialen Oberstufe
ACHTUNG!!: Für Schüler, die am 1. August 2005 in die Jahrgangsstufe 11 eingetreten
sind, gilt grundsätzlich weiterhin die Arbeits- und Prüfungsverordnung gymnasiale Oberstufe vom 16.
Januar 1999, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Mai 2003 bis längstens zum 31. Juli
2009.
ACHTUNG!!: Für Schüler, die am 1. August 2005 in die Jahrgangsstufe 11 eingetreten
sind, gilt grundsätzlich weiterhin die Verwaltungsvorschrift vom 10.12.98