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Zusatzinformationen

Matthias Zwerschke

Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur

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Prüfungstermine / Prüfungsaufgaben / weitere Daten

Gemäß § 19 des Schulgesetzes sind Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen berechtigt, an einer Mittleren-Reife-Prüfung teilzunehmen. Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.
Die Prüfungstermine der schriftlichen Prüfung werden zentral festgesetzt:

Aufgrund der geänderten Regelung in § 1 Absatz 4 der Verordnung zur Arbeit und zum Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe (AbiPrüfVO M-V) vom 4. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung wird für das jeweils 3. und 4. Schulhalbjahr in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe (12. Jahrgangsstufe) eine Zeitspanne festgelegt.

In Mecklenburg-Vorpommern legen alle Schüler ihr schriftliches Abitur auf der Grundlage landesweit einheitlicher Aufgaben zu einem zentralen Termin ab.

 Die Aufgaben des Zentralabiturs entsprechen den rechtlichen Grundlagen, insbesondere der Abiturprüfungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern , den Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA)  der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Kerncurricula .