Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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In eine Vorklasse einer Grundschule können schulpflichtige Kinder mit Entwicklungsverzögerungen aufgenommen werden. Sie werden unter besonderen schulorganisatorischen und pädagogischen Bedingungen auf den Schulbesuch in der Grundschule vorbereitet.
Die Unterrichtsgestaltung erfolgt auf der Grundlage eines von der Schule erarbeiteten und von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde genehmigten Rahmenplanes, der sich an den gesetzlichen Rahmenplänen der Grundschule orientiert.
Der Besuch der Vorklasse wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.