Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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Im Laufe des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 informiert die
Grundschule die Erziehungsberechtigten auf einer Klassenelternversammlung über allgemeine Ziele und
Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe sowie über den Ablauf des
Übergangsverfahrens.
Die aufnehmenden Schulen stellen den Erziehungsberechtigten auf Informationsveranstaltungen ihre spezifischen Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen übermitteln den Erziehungsberechtigten die Termine dieser Veranstaltungen.
Die schriftliche Anmeldung der Schüler zum Schulbesuch an einer örtlich zuständigen
Schule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe durch die Erziehungsberechtigten erfolgt bis zum
festgelegten Termin an der derzeit besuchten Grundschule.
Die Anmeldungen der Schüler werden an die zuständige Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet.
Diese koordiniert in Abstimmung mit den aufnehmenden Schulen die Bildung von Klassen der
Jahrgangsstufe 5 und trifft Einzelfallentscheidungen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die
Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule über den weiteren Schulbesuch ihres Kindes
informiert.