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Zusatzinformationen

Susanne Kagel

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  
+49 385 588-7512  
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Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Übergang in die Orientierungsstufe

Im Laufe des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 informiert die Grundschule die Erziehungsberechtigten auf einer Klassenelternversammlung über allgemeine Ziele und Aufgaben der schulartunabhängigen Orientierungsstufe sowie über den Ablauf des Übergangsverfahrens.   

Die aufnehmenden Schulen stellen den Erziehungsberechtigten auf Informationsveranstaltungen ihre spezifischen Ziele, Anforderungen und Arbeitsweisen in der schulartunabhängigen Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen übermitteln den Erziehungsberechtigten die Termine dieser Veranstaltungen. 

Die schriftliche Anmeldung der Schüler zum Schulbesuch an einer örtlich zuständigen Schule mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe durch die Erziehungsberechtigten erfolgt bis zum festgelegten Termin an der derzeit besuchten Grundschule. 
Die Anmeldungen der Schüler werden an die zuständige Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet. Diese koordiniert in Abstimmung mit den aufnehmenden Schulen die Bildung von Klassen der Jahrgangsstufe 5 und trifft Einzelfallentscheidungen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Erziehungsberechtigten durch die aufnehmende Schule über den weiteren Schulbesuch ihres Kindes informiert.