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Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Sprache", die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, können an bestimmten Grundschulen in eigenständigen Sprachheilklassen unterrichtet werden.
Die Eingliederung in eine Sprachheilklasse erfolgt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die Diagnostik, Beratung und Förderung mit ein. Die sprachheilpädagogische Förderung in der Sprachheilklasse umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Ab der Jahrgangsstufe 3 sollen die Schüler verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinen Schule vorbereitet werden. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben.
Weitere Informationen finden Sie auch in dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.06.1998 "Empfehlungen zum
Förderschwerpunkt Sprache" - Bekanntmachung vom 18. Mai 1999 (Mittl.bl. BM M-V S. 279).