Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
+49 385 588-7512
E-Mail
Schüler mit besonders ausgeprägten Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben können an bestimmten Grundschulen in selbstständigen Klassen der Jahrgangsstufen 2 und 3 beschult werden.
Die Gestaltung des Unterrichts erfolgt auf der Grundlage modifizierter Rahmenpläne der jeweiligen Jahrgangsstufen und individuell erstellter Förderpläne. Dabei werden auftretende Teilleistungsschwächen der Schüler in den Bereichen der Wahrnehmung, Sprache und Motorik in besonderem Maße berücksichtigt.
Ziel der Beschulung ist eine Reduzierung des bestehenden erhöhten Förderbedarfs im Lesen und/oder Rechtschreiben und die erfolgreiche Eingliederung der Schülerinnen und Schüler in eine Klasse der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule auf der Grundlage einer Förderempfehlung.
Weitere Informationen finden Sie in der
Verwaltungsvorschrift "Förderung
von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und
Rechnen" vom 3. Mai 2011 (Mittl.bl. BM M-V 2011 S. 242)