Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale
Entwicklung“, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der
emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung so beeinträchtigt sind,
dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule mit
sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, können in eigenständigen Klassen für
erziehungsschwierige Schüler an bestimmten Grundschulen unterrichtet werden.
Die Eingliederung in eine Klasse für erziehungsschwierige Schüler erfolgt im Einvernehmen mit
den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der
sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die
Diagnostik, Beratung und Förderung mit ein. Die Förderung für erziehungsschwierige Schüler erfolgt
in der Regel in den Jahrgangsstufen 2 bis 4. Ab der Jahrgangsstufe 4 sollen die Schüler
verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinen Schule vorbereitet werden. Der
aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben.