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Zusatzinformationen

Susanne Kagel

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  
+49 385 588-7512  
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Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Klassen für Erziehungsschwierige

Schüler mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich der emotionalen und sozialen Entwicklung, des Erlebens und der Selbststeuerung so beeinträchtigt sind, dass es nicht möglich ist, sie im gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule mit sonderpädagogischer Unterstützung hinreichend zu fördern, können in eigenständigen Klassen für erziehungsschwierige Schüler an bestimmten Grundschulen unterrichtet werden.

Die Eingliederung in eine Klasse für erziehungsschwierige Schüler erfolgt im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens, in dem der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wird. Die Arbeit in diesen Klassen bezieht die Diagnostik, Beratung und Förderung mit ein. Die Förderung für erziehungsschwierige Schüler erfolgt in der Regel in den Jahrgangsstufen 2 bis 4. Ab der Jahrgangsstufe 4 sollen die Schüler verstärkt auf den Unterricht in einer Regelklasse an der allgemeinen Schule vorbereitet werden. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen für die weitere Arbeit zu geben.