Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
+49 385 588-7512
E-Mail
Grundschulen
können in enger Zusammenarbeit mit Horten, Kindertageseinrichtungen und freien Initiativen über den
Rahmen des Unterrichtsvormittages feste Öffnungszeiten in Verbindung mit Betreuungsangeboten
einrichten. Hierzu ist eine Konzeption zu erarbeiten.
Die auf Schulkonferenzbeschluss mit allen Beteiligten festgelegten Öffnungszeiten
orientieren sich an den örtlichen und personellen Gegebenheiten der Schule.
Ziel ist es, den Erziehungsberechtigten eine bessere Koordination der beruflichen und
familiären Belange zu ermöglichen.
Die Betreuungseinrichtungen und die Grundschulen arbeiten bei gemeinsam zu entwickelnden
Betreuungsangeboten zusammen. Alle Einrichtungen der Schule, wie Pausenhöfe, Turnhallen,
Sportplätze und besondere Schulräume sollen für die vor- und nachschulische Betreuung zur Verfügung
stehen. Die Träger der Horte, Kindertageseinrichtungen und freien Initiativen, aber auch die
Erziehungsberechtigten, sind in die Erarbeitung von Konzeptionen einzubeziehen.