Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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Schüler mit
festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den einzelnen Förderschwerpunkten können im
gemeinsamen Unterricht an der Grundschule beschult werden. Hierzu ist die Gewährleistung der
räumlichen, sächlichen und personellen Vorrausetzungen erforderlich. Grundlage der Empfehlung für
den gemeinsamen Unterricht durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde ist ein sonderpädagogisches
Gutachten. Für den Schüler ist ein individueller Förderplan zu erstellen, der fortzuschreiben ist.
Die Formen des gemeinsamen Unterrichts sind sonderpädagogische Beratung und bei Bedarf
stundenweise zusätzliche sonderpädagogische Förderung im oder neben dem Unterricht je nach Art und
Schwere der Behinderung.