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Zusatzinformationen

Susanne Kagel

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  
+49 385 588-7512  
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Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Gemeinsamer Unterricht

Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den einzelnen Förderschwerpunkten können im gemeinsamen Unterricht an der Grundschule beschult werden. Hierzu ist die Gewährleistung der räumlichen, sächlichen und personellen Vorrausetzungen erforderlich. Grundlage der Empfehlung für den gemeinsamen Unterricht durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde ist ein sonderpädagogisches Gutachten. Für den Schüler ist ein individueller Förderplan zu erstellen, der fortzuschreiben ist.

Die Formen des gemeinsamen Unterrichts sind sonderpädagogische Beratung und bei Bedarf stundenweise zusätzliche sonderpädagogische Förderung im oder neben dem Unterricht je nach Art und Schwere der Behinderung.

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