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Zusatzinformationen

Susanne Kagel

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  
+49 385 588-7512  
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Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Diagnoseförderklassen

In eine Diagnoseförderklasse können schulpflichtige Kinder mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen und vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden. Diagnostik, Beratung und Förderung erfolgen in kooperativer Zusammenarbeit durch die Grund- und Förderschullehrkraft. Ziel der dreijährigen Beschulung in Diagnoseförderklassen ist es, Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen zu mindern oder zu beseitigen, um eine Fortsetzung der Schullaufbahn in der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Beschulung wird mit zwei Jahren auf die Schulpflicht angerechnet. 

Vor Schuleintritt sind durch die aufnehmende Schule die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Kinder zu ermitteln, um mit Schuleintritt anhand eines zu erstellenden individuellen Förderplanes eine diagnosegeleitete Förderung realisieren zu können. Die Ergebnisse der Förderung und die aktuellen Lernfortschritte sind über den gesamten Beschulungszeitraum im Förderplan zu erfassen und fortzuschreiben. 

Neben der Fortführung der prozessbegleitenden Diagnostik und gezielten Förderung ist es Aufgabe der Lehrkräfte, die weitere Beschulung in einer Regelklasse vorzubereiten. Der Übergang in eine Jahrgangsstufe der Grundschule oder eine Förderschule erfolgt ohne Versetzungsbeschluss.

 

Weitere Informationen finden Sie in der
Verordnung zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von Diagnoseförderklassen an Grundschulen ((Diagnoseförderklassenverordnung - DFKVO M-V) vom 27. April 2009
(GVOBl. M-V 2009, S. 339, Mittl.bl. BM M-V 2009, S. 5).