Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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In eine Diagnoseförderklasse können schulpflichtige Kinder mit erheblichen
Entwicklungsverzögerungen und vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.
Diagnostik, Beratung und Förderung erfolgen in kooperativer Zusammenarbeit durch die Grund- und
Förderschullehrkraft. Ziel der dreijährigen Beschulung in Diagnoseförderklassen ist es,
Entwicklungsrückstände und Beeinträchtigungen zu mindern oder zu beseitigen, um eine Fortsetzung
der Schullaufbahn in der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Beschulung wird mit zwei Jahren auf
die Schulpflicht angerechnet.
Vor Schuleintritt sind durch die aufnehmende Schule die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen
der Kinder zu ermitteln, um mit Schuleintritt anhand eines zu erstellenden individuellen
Förderplanes eine diagnosegeleitete Förderung realisieren zu können. Die Ergebnisse der Förderung
und die aktuellen Lernfortschritte sind über den gesamten Beschulungszeitraum im Förderplan zu
erfassen und fortzuschreiben.
Neben der Fortführung der prozessbegleitenden Diagnostik und gezielten Förderung ist es
Aufgabe der Lehrkräfte, die weitere Beschulung in einer Regelklasse vorzubereiten. Der Übergang in
eine Jahrgangsstufe der Grundschule oder eine Förderschule erfolgt ohne Versetzungsbeschluss.
Weitere Informationen finden Sie in der
Verordnung
zur Entscheidung und zum Verfahren über den Besuch von Diagnoseförderklassen an Grundschulen
((Diagnoseförderklassenverordnung - DFKVO M-V)
vom 27. April 2009
(GVOBl. M-V 2009, S. 339, Mittl.bl. BM M-V 2009, S. 5).