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Zusatzinformationen

Susanne Kagel

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  
+49 385 588-7512  
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Projekte und Initiativen zur Leseförderung

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Service für Ganztagsschulen in M-V

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www.mv.ganztaegig-lernen.de

Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Grundschulen

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dies zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist.

Die Schülerinnen und Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe auf. Die Lehrer informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder.
In der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule werden keine Ziffernnoten erteilt.
Die Erziehungsberechtigten erhalten stattdessen einen schriftlichen Bericht (Lernentwicklungsbericht). 

Ab Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht wird ein Notenzeugnis erteilt.

Ab der Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt. Der Fremdsprachenunterricht wird in der Regel in Englisch erteilt.