Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
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Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Der Unterricht wird in der
Regel nach Jahrgangsstufen erteilt. Er kann jahrgangsstufenübergreifend erteilt werden, wenn dies
zur Erhaltung eines wohnortnahen Schulstandortes erforderlich ist.
Die Schülerinnen und Schüler rücken am Ende der Jahrgangsstufe 1 ohne Versetzung in
die nächste Jahrgangsstufe auf. Die Lehrer informieren die Erziehungsberechtigten regelmäßig über
die Lernentwicklung ihrer Kinder.
In der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule werden keine Ziffernnoten erteilt.
Die Erziehungsberechtigten erhalten stattdessen einen schriftlichen Bericht
(Lernentwicklungsbericht).
Ab Jahrgangsstufe 2 erfolgt eine Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe. Zusätzlich zum Lernentwicklungsbericht wird ein Notenzeugnis erteilt.
Ab der Jahrgangsstufe 3 findet Fachunterricht in einer Fremdsprache statt. Der Fremdsprachenunterricht wird in der Regel in Englisch erteilt.