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Zusatzinformationen

Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Schulstationen

Initiativen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Problematik der Schulverweigerung

Die Universität Rostock erhielt im Dezember 1998 innerhalb eines Landesforschungsprojektes "Schulaversives Verhalten – Multifaktorielle Ansätze zur Erfassung und Bearbeitung des Phänomens im Rahmen einer systemisch orientierten Sonderpädagogik" vom Bildungsministerium den Auftrag, eine wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen.

Zielstellung des Projektes:

  • Begriffsklärungen zu den Praxisphänomenen "Schulaversives Verhalten" und "Unterrichtsmeidendes Verhalten" und zu den damit möglicherweise verbundenen Verhaltensmustern,
  • Ableitung eines wissenschaftlichen Theoriebezuges im Rahmen der Sonderpädagogik,
  • Quantitative und ausgewählte qualitative Untersuchungen zur Problemlage
    in M-V.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass erfolgreiche Interventionsmaßnahmen in der Praxis nur etabliert werden können, wenn unterschiedliche Professionen/Kostenträger eng zusammen arbeiten. Die Kooperation von verschiedenen Maßnahmeträgern und Fachspezialisten, die Schaffung von Netzwerken ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung von entsprechenden schulischen Konzepten. Hierbei kommt es besonders auf die Zusammenarbeit von allgemein bildenden Schulen, den Trägern der Jugendhilfe und den Eltern an.

Aufgrund der Tatsache, dass am komplexen gesellschaftlichen und familialen Bedingungsgefüge zur Entwicklung von unterrichtsmeidenden bzw. schulaversiven Verhaltensweisen bei Schülern häufig sehr wenig geändert werden kann, gilt es entsprechende längerfristige Interventionskonzepte aber auch speziell entwickelte Kurzzeitprogramme im schulischen Wirkungsraum zu entwickeln und anzusiedeln.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat auf die beschriebene Problematik reagiert, in dem Projekte zwischen Schule und Jugendhilfe als gemeinsame Angebote in das Schulgesetz aufgenommen worden sind (§ 59: Sozialpädagogische Beratung, § 59a: Kooperative Erziehungs- und Bildungsangebote). 

In M-V bemühen sich bei Vorhandensein entsprechender Schulkonzepte allgemein bildende Schulen, insbesondere Einrichtungen, die bereits im Verbund eines sonderpädagogischen Förderzentrums gute Erfahrungen in der interdisziplinären Kooperation machen konnten, um die Errichtung von kooperativen Erziehungs- und Bildungsangebote (Schulstationen) für Schüler mit unterrichtsmeidenden bzw. schulaversiven Verhaltensweisen. Gegenwärtig besteht ein flächendeckendes Angebot in unserem Bundesland mit 35 Schulstationen. 

Inhaltlich sind diese Schulstationen Formen von flexiblen Erziehungs- und Bildungsangeboten, die sowohl die soziale als auch die schulische und berufliche Eingliederung umfassen. Aufbau, räumliche Anbindung und Beschreibung von Schulstationen tragen dabei unterschiedlichen Zielsetzungen, Zielgruppen und Rahmenbedingungen vor Ort Rechnung. 

Das Ziel ist es, über ein Angebot zum Wissenserwerb, Hilfe im sozialpädagogischen Bereich und mit handwerklicher Tätigkeit, den Tag geplant zu gestalten. Durch einen engen Kontakt zu einer Regelschule soll die Möglichkeit des Wiedereinstieges in die Schule und der Erwerb eines Schulabschlusses gegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Berufsförderlehrgängen einen Abschluss zu erwerben. 

Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass eine zeitweise separate pädagogische, sonderpädagogische und sozialpädagogische Förderung in einem alternativen Erziehungs- und Bildungsangebot in kontinuierlicher Vernetzung von Schule und Jugendhilfe erforderlich und erfolgreich sein kann. Um eine entsprechende Erziehungs- und Bildungsarbeit mit unterrichtsmeidenden bzw. schulaversiven Schülern entwickeln und umsetzen zu können, ist eine fachliche qualifizierte wie auch lebens- bzw. schulproblemzentrierte Ausbildung aller am pädagogischen Prozess beteiligten Berufsgruppen dringend notwendig.