Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
+49 385 588-7530
E-Mail
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
+49 385 588-7534
E-Mail
Der gemeinsame Unterricht ermöglicht behinderten Schülern, in Wohnortnähe die Grundschule oder eine weiterführende allgemein bildende Schule zu besuchen. Diese Unterrichtsform eröffnet sowohl den behinderten als auch den nichtbehinderten Schülern Möglichkeiten, erweiterte Lernerfahrungen zu machen. Eine zwingende Notwendigkeit ist die enge Kooperation von allgemein bildender Schule und Förderschule.
Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Art des im Einzelfall notwendigen sonderpädagogischen Förderbedarfs können folgende Maßnahmen im gemeinsamen Unterricht verwirklicht werden:
Bei gemeinsamem Unterricht mit der für die Schulart entsprechenden Zielsetzung gelten für die Aufnahme, den Unterricht, die Leistungsbeurteilungen, die Versetzungen, die Abschlüsse und die Zeugnisse der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Regelungen der besuchten allgemein bildenden oder beruflichen Schule.
Im Rahmen ihrer längerfristigen Unterrichtsplanung für die gesamte Klasse erstellen
die unterrichtenden Lehrkräfte mit der beteiligten Sonderschullehrkraft für jeden Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht auf der Grundlage des
sonderpädagogischen Gutachtens einen Förderplan für das kommende Schulhalbjahr.
Dieser beschreibt die Erziehungs- und Lernziele, die für den Schüler angestrebt werden, die
notwendigen therapeutischen Maßnahmen und den Einsatz von erforderlichen Kommunikations- und
Hilfsmitteln. Dabei werden die im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts unter Berücksichtigung der
Bedingungen der Lerngruppe und der Lernausgangslage des Schülers sowie der personellen, räumlichen
und sächlichen Voraussetzungen beabsichtigten Fördermaßnahmen dargestellt.
Um dem sich verändernden Förderbedarf und der Entwicklung der Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf Rechnung zu tragen, werden diese Förderpläne fortgeschrieben und so den veränderten
Erfordernissen angepasst.
Weitere Informationen finden Sie in der
Verordnung zur
Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Sonderpädagogische Förderverordnung - SoFöVO) vom
2. September 2009 (GVOBl. M-V 2009, S. 562, Mittl.bl. BM M-V 2009, S. 827).