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Zusatzinformationen

Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Sonderpädagogische Förderzentren

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Förderzentren sind im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in der sonderpädagogischen Förderverordnung geregelt. Die schulpolitischen Grundsätze werden durch Chancengleichheit, dem Anspruch auf gemeinsamen Unterricht und dem Ziel "Miteinander Leben - Miteinander Lernen" gerecht.

Die Besonderheiten der Förderzentren in Mecklenburg-Vorpommern sind durch vier Säulen geprägt.

  • Verbund von unterschiedlichen Schularten
  • Profilgestaltung aller im Verbund befindlichen Schulen unter Beachtung der eigenen Spezifik
  • Regionales Serviceangebot
  • Fachkompetenz in den Bereichen Diagnostik, Beratung und Förderung

Sonderpädagogische Förderzentren verfügen über ein "Kompetenzzentrum", das seine sonderpädagogische Kompetenz den Schulen in seinem Einzugsbereich zur Verfügung stellt, u. a. durch ambulante und mobile Dienste, Aufstellen von Förderplänen sowie Supervision in Teamberatungen.