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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung von Förderzentren sind im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und in der sonderpädagogischen Förderverordnung geregelt. Die schulpolitischen Grundsätze werden durch Chancengleichheit, dem Anspruch auf gemeinsamen Unterricht und dem Ziel "Miteinander Leben - Miteinander Lernen" gerecht.
Die Besonderheiten der Förderzentren in Mecklenburg-Vorpommern sind durch vier Säulen geprägt.
Sonderpädagogische Förderzentren verfügen über ein "Kompetenzzentrum", das seine sonderpädagogische Kompetenz den Schulen in seinem Einzugsbereich zur Verfügung stellt, u. a. durch ambulante und mobile Dienste, Aufstellen von Förderplänen sowie Supervision in Teamberatungen.