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Die Sprachheilschule hat die Aufgabe, die sprachheilpädagogische Förderung von Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend oder dauernd in ihrer Kommunikationsfähigkeit behindert und entscheidend in ihrem Lern- und Sozialverhalten eingeschränkt sind oder sein werden, zu fördern, zu begleiten und zu beraten.
Die Arbeit an der Sprachheilschule, dem Sprachheilschulteil oder der Sprachheilklasse an der Grundschule oder Förderschule umfasst Prävention, Diagnostik, Förderung, Nachbetreuung und Beratung. Die Förderschwerpunkte liegen in den Vorklassen und in der ersten und zweiten Jahrgangsstufe. Ab Jahrgangsstufe drei sollen die Schüler verstärkt auf den gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen vorbereitet werden. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen zu geben.
Die Sprachheilschule ist eine Grundschule. Sprachheilschulteile und Sprachheilklassen können
Bestandteile von Grundschulen oder Förderschulen sein.
Kinder können mit Sprachbehinderungen in Vorklassen auf den Unterricht der Grundschule
vorbereitet werden. In die Vorklasse können auch sprachbehinderte Kinder aufgenommen werden.
In der Sprachheilschule können Klassen für Schüler mit einer Sprachbehinderung und der Teilleistungsstörung Lese-Rechtschreibschwäche geführt werden.
Alle sprachheilpädagogischen Maßnahmen für sprachbehinderte Schüler aller Schularten sind im Rahmen der zu Verfügung stehenden Förderstunden zu planen und durchzuführen.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der entsprechenden Regelungen für die Grundschule.