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Die Schulen für Schwerhörige und für Gehörlose sollen die hörgeschädigten Schüler zur Begegnung mit der Welt der Hörenden befähigen und vorhandenes Restgehör nach umfassender Diagnostik mittels optimaler Hörgeräteversorgung und -anpassung nutzen, um die Schüler zu einer verständlichen Lautsprache zu führen.
In die Schule für Schwerhörige werden Kinder aufgenommen, die infolge ihrer Schwerhörigkeit dem Unterricht in der allgemeinbildenden Schule nicht folgen können, bei denen die Ausbildung der Lautsprache unter Einbeziehung technischer Hilfsmittel vorwiegend auf akustischem Wege möglich ist und deren Sprachentwicklung darauf schließen lässt, dass sie durch den Einsatz von Hörhilfen einer Schule für Schwerhörige zu entsprechen vermögen.
In die Schule für Gehörlose werden Kinder aufgenommen, deren Hörverlust so groß ist, dass sie als praktisch taub gelten, und deren vorhandenes Restgehör nur mit hohem technischen Aufwand und unter Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten genutzt werden kann. In der Schule für Gehörlose muss ein differenziertes Förderangebot zur Kommunikationsfähigkeit, wie Gebärdensprache, Daktylzeichensysteme, Artikulationsformen und Absehmethoden, vorgehalten werden.
Die Schule für Schwerhörige und Gehörlose gliedert sich in die Jahrgangsstufen der jeweiligen Schularten. Es gelten die Stundentafeln der jeweiligen Schulart. Die Leistungsbewertung und die Abschlüsse erfolgen auf der Grundlage der Regelungen für die jeweilige Schulart. Kinder, die einer besonderen Vorbereitung auf den Schulbesuch bedürfen, können in eine Vorklasse aufgenommen werden.
Diesen Schulen ist eine pädoaudiologische Frühförderstelle für hörgeschädigte Kinder im Alter bis zu sechs Jahren zugeordnet. Sie hat die Aufgabe, diese Kinder in den Kindertagesstätten behinderungsspezifisch zu betreuen und die stationäre Wechselgruppenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Kindern zu führen.
Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Bereich der Hörschädigungen kann auch in Zusammenarbeit mit Hals-Nasen-Ohren-Kliniken und Hörgeräteakustikern erfolgen.
Die pädagogische Nachbetreuung der Cochlea-Implantierten wird durch Lehrkräfte und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung durchgeführt.
In den Schulen für Schwerhörige und für Gehörlose sind die Schüler nach ihrem Hör-, Sprach- und Sprechentwicklungsstand differenziert zu unterrichten. Hörgeschädigte Schüler mit Mehrfachbehinderungen werden in Sondergruppen oder Sonderklassen geführt und können schulart- und jahrgangsstufenübergreifend unterrichtet werden.
Die Förderstunden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Lehrermehrstunden sind für das Artikulations- und Hörtraining, die Gebärdensprache, das Absehen, die Bewegungstherapie, für Teilungsstunden, für Interaktionszeiten, pädoaudiologische Diagnostik und für fachspezifische Förderung zu nutzen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hält eine öffentliche Schule für den Förderschwerpunkt "Hören" vor:
Landesförderzentrum für den Förderschwerpunkt "Hören"
Mecklenburg-Vorpommern
Plauer Chaussee 6
18273 Güstrow
Weiter Informationen finden Sie in den
Empfehlungen zum Förderschwerpunkt "Hören", Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.1996.