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Die Schule für Erziehungsschwierige hat bei Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung die Aufgabe, durch vorbeugende Beratung und tätige Hilfe den Schülern und deren Erziehungsberechtigten in den unterschiedlichsten Erziehungs- und Lebenssituationen zu helfen, bevor sich Eingriffe in die Regelsituation bei der Erziehung als notwendig erweisen. Es besteht die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt.
Die Schule für Erziehungsschwierige nimmt Schüler auf, die eine umfängliche, schwere und langandauernde Abweichung im Verhalten und Erleben zeigen. In der Regel haben diese Schüler Schwierigkeiten bei der Einhaltung schulischer Normen. Eine Reintegration in die allgemeinbildende Schule ist zum frühstmöglichen Zeitpunkt anzustreben. Der aufnehmenden Schule sind Förderempfehlungen zu geben.
Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten, die zeitweilig sonderpädagogische Erziehungshilfe benötigen, sollen vorwiegend im gemeinsamen Unterricht in den allgemeinbildenden Schulen gefördert und durch Sonderpädagogen unterstützt werden.
Die Schule für Erziehungsschwierige ist in der Regel eine Grundschule mit beratender Funktion für die einzelnen Schularten. Die Förderschwerpunkte liegen in den Jahrgangsstufen zwei bis vier. Die Aufnahme und die Reintegration sollen flexibel gestaltet werden.
In weiterführenden Schularten ist für Schüler mit besonderem Förderbedarf sonderpädagogische Förderung im Einzelunterricht oder im Gruppenunterricht, der auch in jahrgangsstufenübergreifenden Formen durch Sonderschullehrkräfte gewährleistet wird, möglich. Es besteht auch die Möglichkeit durch Veränderung der Unterrichtsorganisation eine Abneigung gegen die Schule abbauen zu helfen. Dies soll in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern erwirkt werden.
Die Leistungsbewertung ist mit Blick auf die jeweilige Schulart unter dem Aspekt der möglichst schnellen Reintegration in die schulische Regelsituation vorzunehmen.