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Zusatzinformationen

Kompendium zum Abbau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben

Das Förderschulsystem in Mecklenburg-Vorpommern

1. Grundsatz

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht an weiteren allgemein bildenden Schulen nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet.

Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schüler ausgerichtet.

Entsprechend der durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten Empfehlungen zur sonderpädagogischen Arbeit erfolgt eine Gliederung nach sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.

In unserem Bundesland wird die sonderpädagogische Arbeit bezüglich der vorgegebenen Förderschwerpunkte an folgenden Förderschularten realisiert:

Die KMK beschreibt außerdem noch eine Förderempfehlung für den Bereich "Autismus". Diese Empfehlungen finden Sie auf der Internetseite der KMK. Spezielle Schulen werden für diesen Förderschwerpunkt in Deutschland nicht gebildet. 

2. Allgemeine Ziele und Aufgaben der Förderschulen
  • Verwirklichung des Rechtes der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung
  • Unterstützung und Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen
  • Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Kinder und Jugendlichen, die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung in der Schule sonderpädagogische Hilfen bedürfen
  • Mitwirkung bei der Rehabilitation und Eingliederung der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gesellschaft
  • Gewährleistung wohnortnaher Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an weiteren allgemein bildenden Schulen durch sonderpädagogische Stützung
  • Zusammenarbeit mit den weiteren allgemein bildenden Schulen in Fragen der sonderpädagogischen Diagnostik, Beratung und Förderung
  • Vorbereitung von Kindern auf den Schulbesuch (Frühförderung), die infolge einer Körper- und Sinnesbehinderung besonderer Hilfen benötigen
3. Unterrichtsprinzipien

Sonderpädagogisch orientierte Erziehung und Unterrichtsgestaltung beruhen auf einer den Lernprozess begleitenden Diagnostik und lassen sich von den übergeordneten Prinzipien Ganzheitlichkeit, Kommunikations- und Handlungsorientierung leiten. Ziele, Methoden, Lernorganisation und Medien werden dem individuellen Förderbedarf entsprechend ausgewählt. Damit unterscheiden sich eine sonderpädagogisch ausgerichtete Erziehung und Unterrichtsgestaltung nicht prinzipiell von allgemein pädagogischer Arbeit.

IMG_2905_kFolgende Prinzipien sollten ergänzend erwähnt sein:

  • Anschaulichkeit und Veranschaulichung
  • Entdeckendes Lernen, Erlebnispädagogik
  • Regionalität, Heimatbezug
  • Selbsttätigkeit 
4. Abschlüsse
  • Abschluss der Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung - Behindertenwerkstatt
  • Abschluss der allgemeinen Förderschulen - Berufsförderlehrjahr an Beruflichen Schulen zum Erwerb der Berufsreife
  • Erwerb der Berufsreife und Berufsreife mit Leistungsfeststellung für Blinden- und Sehbehindertenschule, Körperbehindertenschule, Schwerhörigen- und Gehörlosenschule, allgemeine Förderschule mit Vorlaufklassen
  • Erwerb der mittleren Reife für Blinden- und Sehbehindertenschule, Körperbehindertenschule sowie Schwerhörigen- und Gehörlosenschule
5. Kooperationsformen  
  • Zusammenschluss von Förder-, Grund- und Regionalen Schulen zum Verbund sonderpädagogischer Förderzentren, die die präventive, integrative, stationäre und kooperative Arbeit im Bereich der sonderpädagogischen Förderung koordinieren