1. Grundsatz
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht an
weiteren allgemein bildenden Schulen nicht hinreichend gefördert werden können, werden in
Förderschulen unterrichtet.
Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen
Förderbedarf der Schüler ausgerichtet.
Entsprechend der durch die Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten
Empfehlungen zur sonderpädagogischen Arbeit erfolgt eine Gliederung nach sonderpädagogischen
Förderschwerpunkten.
In unserem Bundesland wird die sonderpädagogische Arbeit bezüglich der
vorgegebenen Förderschwerpunkte an folgenden Förderschularten realisiert:
Die KMK beschreibt außerdem noch eine Förderempfehlung für den Bereich
"Autismus".
Diese Empfehlungen finden Sie auf
der Internetseite der KMK. Spezielle Schulen werden für diesen Förderschwerpunkt in Deutschland
nicht gebildet.
2. Allgemeine Ziele und Aufgaben der Förderschulen
-
Verwirklichung des Rechtes der behinderten und von Behinderung bedrohten
Kinder und Jugendlichen auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und
Erziehung
-
Unterstützung und Begleitung dieser Kinder und Jugendlichen durch individuelle
Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung,
gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen
-
Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Kinder und Jugendlichen,
die zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung in
der Schule sonderpädagogische Hilfen bedürfen
-
Mitwirkung bei der Rehabilitation und Eingliederung der Kinder und
Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gesellschaft
-
Gewährleistung wohnortnaher Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts an weiteren allgemein bildenden Schulen durch
sonderpädagogische Stützung
-
Zusammenarbeit mit den weiteren allgemein bildenden Schulen in Fragen der
sonderpädagogischen Diagnostik, Beratung und Förderung
-
Vorbereitung von Kindern auf den Schulbesuch (Frühförderung), die infolge
einer Körper- und Sinnesbehinderung besonderer Hilfen benötigen
3. Unterrichtsprinzipien
Sonderpädagogisch orientierte Erziehung und Unterrichtsgestaltung beruhen auf
einer den Lernprozess begleitenden Diagnostik und lassen sich von den übergeordneten Prinzipien
Ganzheitlichkeit, Kommunikations- und Handlungsorientierung leiten. Ziele, Methoden,
Lernorganisation und Medien werden dem individuellen Förderbedarf entsprechend ausgewählt. Damit
unterscheiden sich eine sonderpädagogisch ausgerichtete Erziehung und Unterrichtsgestaltung nicht
prinzipiell von allgemein pädagogischer Arbeit.
Folgende Prinzipien sollten ergänzend erwähnt
sein:
- Anschaulichkeit und Veranschaulichung
- Entdeckendes Lernen, Erlebnispädagogik
- Regionalität, Heimatbezug
- Selbsttätigkeit
4. Abschlüsse
- Abschluss der Förderschule zur individuellen Lebensbewältigung - Behindertenwerkstatt
- Abschluss der allgemeinen Förderschulen - Berufsförderlehrjahr an Beruflichen Schulen zum
Erwerb der Berufsreife
- Erwerb der Berufsreife und Berufsreife mit Leistungsfeststellung für Blinden- und
Sehbehindertenschule, Körperbehindertenschule, Schwerhörigen- und Gehörlosenschule, allgemeine
Förderschule mit Vorlaufklassen
- Erwerb der mittleren Reife für Blinden- und Sehbehindertenschule, Körperbehindertenschule sowie
Schwerhörigen- und Gehörlosenschule
5. Kooperationsformen
-
Zusammenschluss von Förder-, Grund- und Regionalen Schulen zum
Verbund sonderpädagogischer Förderzentren, die die präventive, integrative, stationäre und
kooperative Arbeit im Bereich der sonderpädagogischen Förderung koordinieren