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Sonderpädagogische Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
1. Die Überprüfung sonderpädagogischen Förderbedarfs
Welche sonderpädagogischen Förderschwerpunkte gibt es?
Durch die Kultusministerkonferenz (KMK) erfolgte 1994 in den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung eine Einteilung von schulischen Beeinträchtigungen
nach 8 sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.
Die KMK beschreibt außerdem noch eine Förderempfehlung für den Bereich „Autismus“.
Kinder und Jugendliche, die zur Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen,
sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch
auf sonderpädagogische Förderung in der Schule.
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Kindern
und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt
sind, dass sie im Unterricht oder in ihrer praktischen Berufsausbildung ohne sonderpädagogische
Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht.
Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schüler ausgerichtet.
An ausgewählten Förderschulen können Vorklassen eingerichtet werden. In diesen Vorklassen wird in besonderem Maße dem indiviuellen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand der Kinder Rechnung getragen.