Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
+49 385 588-7530
E-Mail
Allgemeine Hinweise:
Kinder und Jugendliche, die zur Entwicklung ihrer geistigen, körperlichen, seelischen,
sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten sonderpädagogischer Hilfen bedürfen, haben einen Anspruch
auf sonderpädagogische Förderung in der Schule.
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht bei Kindern
und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt
sind, dass sie im Unterricht oder in ihrer praktischen Berufsausbildung ohne sonderpädagogische
Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht.
Förderschulen sind in ihrer pädagogischen Arbeit auf den individuellen Förderbedarf der Schüler ausgerichtet.