Die Verpflichtung der Einzelschule zur kontinuierlichen internen Evaluation und zur Teilnahme an
externen Evaluationsverfahren ist im Schulgesetz MV (§39 a, Abs.1-5) vom 13.02.06
festgeschrieben.
Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde eine Forschungsgruppe der Universität Greifswald
unter der Leitung von Prof. Prüß zur Evaluation der Ganztagsschulen ins Leben gerufen.
Darüber hinaus beteiligt sich M-V mit zwei Stichproben am länderübergreifenden
Forschungsvorhaben zur Entwicklung der Ganztagsschule „StEG“.
Verschiedene Instrumente zur internen Evaluation (z.B. SEIS, QZS) werden gegenwärtig
u.a. im
Dezernat Qualitätssicherung des
L.I.S.A. auf ihre Eignung für die Schulen in M-V geprüft. Viele Schulen haben bereits mit der
internen Evaluation begonnen.