Unter Ganztagsschulen werden nach der KMK-Definition vom 29.03.2003 Schulen verstanden, bei denen im Primar- oder Sekundarbereich I
Dabei werden folgende Formen unterschieden:
Voll gebundene Form der Ganztagsschule
In der voll gebundenen Form werden Unterricht und Zusatzangebote entsprechend einem
pädagogischen Konzept an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden für
alle Schüler verpflichtend organisiert.
Teilweise gebundene Form
Die teilweise gebundene Form entspricht der voll gebundenen Form, allerdings nicht
für alle Schüler der Schule. Diese Form kann ein Einstieg in die Umorganisation der gesamten Schule
zu einer voll gebundenen Form sein, die in den darauf folgenden Jahren in die anfangs nicht
berücksichtigten Jahrgangsstufen hineinwächst.
Offene Form
In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und
Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben
Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler nötig. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist
jeweils durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte verbindlich zu
erklären.