Ganztagsschulen werden gemäß § 39 des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Regel in gebundener Form errichtet und betrieben.
Auf Grund ihrer spezifischen Organisation von Unterrichts- und Betreuungszeiten verfügt die gebundene Ganztagsschule über erweiterte Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie nicht unterrichtendem Personal. Eine pädagogische und zeitliche Verzahnung von Unterricht, Freizeit- und Betreuungsangeboten sowie zusätzlichen Lern- und Fördermaßnahmen kennzeichnen eine sinnvolle Rhythmisierung des gesamten Schultages. Die Teilnahme am Ganztagsprogramm ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Der Einsatz von Zeitbudgets bietet der gebundenen Ganztagsschule die Möglichkeit, den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler differenzierter zu gestalten. Dies kann u.a. durch eine altersgemäße Selbstorganisation der Schülerinnen und Schüler, die durch Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter begleitet wird sowie unter Einbeziehung anderer Partner geschehen. Im Zentrum steht die Förderung des individuellen Lernprozesses. Dies geschieht in gezielt arrangierten Lernprozessen, und zwar sowohl
1. im Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel als auch
2. in ergänzenden Angeboten.
Ganztagsschulen stellen an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für alle Schülerinnen und Schüler bereit, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst.