Landesregierung, Gewerkschaften und Berufsverbände haben angesichts der demographisch bedingten Schülerzahlentwicklung erörtert, welche besonderen Maßnahmen zur Anpassung des Lehrerbedarfs an diese Entwicklung bei gleichzeitiger Sicherung bzw. Verbesserung einer im ganzen Land qualitativ guten Bildung und Ausbildung unter Beibehaltung einer pädagogisch ausgewogenen Altersstruktur notwendig sind. Die Gesprächsteilnehmer stimmen darin überein, dass der angesichts dieser Entwicklung erforderliche Stellenabbau sozialverträglich und mit dem Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden, durchgeführt werden soll.
Allen vom Geltungsbereich des Lehrerpersonalkonzeptes erfassten Landesbediensteten soll grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, an den Personalmaßnahmen der unten aufgeführten Anlagen 1 bis 8 teilzunehmen, soweit dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen.