Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Telefon: (0385)588-7542
E-Mail
Ziel
Fachoberschule führt zur Fachhochschulreife.
Gliederung und Aufbau
Die Fachoberschule ist in Fachrichtungen und gegebenenfalls in Schwerpunkte gegliedert.
In der einjährigen Fachoberschule erhält der Schüler wöchentlich durchschnittlich 35 Stunden
allgemein bildenden und berufsbezogenen Unterricht. Neben dem Unterricht in den Fächern der
jeweiligen berufsbezogenen Fachrichtung, wird in allen Fachrichtungen Unterricht in den Fächern
Deutsch, Englisch, Sozialkunde, Religion oder Philosophie, Mathematik, in mindestens einer
Naturwissenschaft, Informationsverarbeitung und Sport erteilt.
Die Ausbildung an der Fachoberschule schließt mit einer Prüfung ab, die aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Schriftliche Prüfungsfächer sind:
1. Deutsch
2. Englisch
3. Mathematik
4. ein die jeweilige Fachrichtung kennzeichnendes berufliches Schwerpunktfach.
Mündlich kann in allen Fächern geprüft werden.Die Fachoberschule führt zur
Fachhochschulreife.
Zulassung
In die Klasse 12 der einjährigen Fachoberschule können Bewerber eintreten, wenn sie die
mittlere Reife oder den Realschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Abschluss und eine mindestens
zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine dreijährige, für die gewählte
Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit nachweisen.
Der Antrag auf Zulassung zur Fachoberschule ist bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die
Aufnahme angestrebt wird, an die betreffende berufliche Schule zu richten, zu der die gewünschte
Fachoberschule gehört.
Sind mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden, richtet sich die Aufnahmeentscheidung nach
dem Auswahlverfahren der Schule.
Der Bewerbung sind unbedingt beizufügen:
- der tabellarische Lebenslauf,
- beglaubigte Kopien über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen
- zwei Passbilder.
Abschluss und Berechtigungen
Wer die Abschlussprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis der Fachhochschulreife, das zum
Studium an allen Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen berechtigt. Wird ein Studium in
einer Fachrichtung gewählt, die der Bewerber an der Fachoberschule nicht absolviert hat, wird u. U.
noch ein Praktikum von der Fachhochschule verlangt.
Nähere Auskünfte über die Studienmöglichkeiten an den Fachhochschulen in
Mecklenburg-Vorpommern sowie über die einzelnen Fachbereiche erteilen neben den Studienberatungen
der Bundesagentur für Arbeit die Fachhochschulen.