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Zusatzinformationen

Sibylle Heumann

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 
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Staatliche Schulämter
Greifswald und Neubrandenburg:  
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Tel: (0381) 7000-78403
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Karin Jäkel

Staatlichen Schulamt
Schwerin 
Telefon: (0385) 588-78163
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Fachgymnasium

I.   Ziel                                           Prüfungstermine

II.  Gliederung und Aufbau

III. Zulassung zum Fachgymnasium

IV.  Anmeldung und Auskünfte

V.   Fördermaßnahmen

VI.  Berechtigungen

I. Ziel

Das Fachgymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife.

II. Gliederung und Aufbau

Das Fachgymnasium ist in Fachrichtungen und gegebenenfalls in Schwerpunkte gegliedert. Folgende Fachrichtungen werden angeboten:

  • Agrarwirtschaft,
  • Ernährungswissenschaft,
  • Technik, mit den Schwerpunkten
    • Metalltechnik,
    • Gestaltungs- und Medientechnik
    • Elektrotechnik,
    • Bautechnik,
    • Datenverarbeitungstechnik,
  • Wirtschaft
  • Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten
    • Sozialpädagogik
    • Gesundheit/Pflege.

Die Ausbildung an den Fachgymnasien dauert drei Jahre. Sie umfasst eine einjährige Vorstufe, die Jahrgangsstufe 11 und eine zweijährige Qualifikationsphase, die Jahrgangsstufen 12 und 13. In der Jahrgangsstufe 11 bis 13 hat der Schüler in der Regel wöchentlich 35 Stunden Unterricht. In Bildungsgängen, die zusätzlich zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht führen, umfasst die Vorstufe 2 Jahre.

Mit der Aufnahme in das Fachgymnasium treten die Schüler in die Vorstufe ein. Die Vorstufe soll unterschiedliche Vorkenntnisse der Schüler ausgleichen und zu den spezifischen Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe hinführen.

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 führen die Schüler in der zweijährigen Qualifikationsphase die Ausbildung fort.

Der Unterricht in der Qualifikationsphase wird in Fächern und Hauptfächern erteilt. Hauptfächer sind vierstündig, Fächer zweistündig zu erteilen.

Das Fächerangebot der Jahrgangsstufen 11 bis 13 richtet sich nach den Fachrichtungen ggf. nach den Schwerpunkten des Fachgymnasien sowie den gegebenen Möglichkeiten der Schule.

Die Hauptfächer und Fächer verteilen sich auf folgende Aufgabenfelder:

  • sprachlich-literarisch- künstlerlisches Aufgabenfeld
  • Deutsch, Fremdsprachen, Musik, Kunsterziehung und Gestaltung
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
  • Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Pädagogik/Psychologie, Geschichte und Politische Bildung,
  • Wirtschaftslehre, Philosophie/Religion
  • mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld
  • Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Konstruktions- und Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Elektronik, Prozesstechnik, Technische Informatik, Gestaltungs- und Medientechnik, Agrartechnik mit Biologie, Ernährungslehre mit Chemie, Pädagogik und Psychologie, Rechnungswesen, Informationsverarbeitung
  • ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld
  • Datenverarbeitung und Informatik, Sport
  • Die Ausbildung endet mit der Abiturprüfung. Nach dem Bestehen der Abiturprüfung erhält der Schüler das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.

III. Zulassung zum Fachgymnasium

In das Fachgymnasium werden Schüler aufgenommen, die den Realschulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung oder die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe nachweisen können und in der Regel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schüler mit einer Fachhochschulreife und Schüler mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung können unter Beibehaltung der Fachrichtung und unter Beachtung der Fremdsprachenvoraussetzungen in das erste Jahr der Qualifikationsstufe des Fachgymnasiums aufgenommen werden.

In der Jahrgangsstufe 11 können Schüler mit nur einer Fremdsprache aufgenommen werden, wenn sie während des Besuches am Fachgymnasium durchgehend in der Vorstufe und in der Qualifikationsphase am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilnehmen.

Schwerpunktfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, die Naturwissenschaften, die weiteren Fremdsprachen Französisch, Polnisch, Russisch, Schwedisch und Spanisch. Das berufsbezogene Schwerpunktfach ist in der Fachrichtung:

  • Agrarwirtschaft Agrartechnik mit Biologie
  • Wirtschaft das Fach Bautechnik, Elektrotechnik, Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Metalltechnik
  • Ernährungswissenschaft das Fach Ernährungslehre mit Chemie
  • Gesundheit und Soziales das Fach Gesundheit und Pädagogik und Psychologie
  • Kaufmännische Assistenz für Informationsverarbeitung das Fach Informationsverarbeitung
  • Kaufmännische Assistenz für Fremdsprachen das Fach Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
  • Ingenieurassistenz für Maschinentechnik das Fach Konstruktions- und Fertigungstechnik
  • Assistenz für Informatik das Fach Technische Informatik

Fächer sind Religion, Philosophie, Sport und entsprechend der Fachrichtungen und Schwerpunkte nach § 1 Abs. 7 die beruflichen Fächer Bürokommunikation, Datenverarbeitung und Informatik, Elektrotechnik und Elektronik, Rechnungswesen, Rechtslehre, Pädagogik und Psychologie, Prozesstechnik, Tourismus und Reiseverkehr, Wirtschaftslehre sowie die Fächer des berufspraktischen Unterrichts der Bildungsgänge gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2.

Leistungsbewertung

Die in jedem Fach erbrachten Schülerleistungen werden mit den Noten sehr gut bis ungenügend bewertet. In der Qualifikationsphase werden die Noten in ein Punktsystem umgesetzt:

sehr gut
15 / 14 / 13 Punkte
gut
12 / 11 / 10 Punkte
befriedigend
9 / 8 / 7 Punkte
ausreichend
6 / 5 / 4 Punkte
mangelhaft
3 / 2 / 1 Punkte
ungenügend
0 Punkte

 

Fachhochschulreifezeugnis

Schüler, die die Schule vorzeitig, frühestens nach der Jahrgangsstufe 12, verlassen und einen bestimmten Leistungsstand in den Grund- und Leistungskursen nachweisen, erhalten auf Antrag von der Schule eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife.

In Verbindung mit dem Nachweis über ein einjähriges Betriebspraktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung wird auf Antrag die Fachhochschulreife durch die oberste Schulaufsichtsbehörde zuerkannt.


Abiturprüfung

Den Abschluss des Bildungsganges am Fachgymnasium bildet die Abiturprüfung nach dem vierten Halbjahr der Qualifikationsstufe. Sie erstreckt sich auf 5 Prüfungsfächer.

Zwei Hauptfächer und zwei weitere Fächer sind die schriftlichen Prüfungsfächer. Das fünfte mündliche Prüfungsfach ist ein weiteres Fach. In allen schriftlich geprüften Fächer kann auch mündlich geprüft werden.

Aus der jeweiligen Kombination von Hauptfächer- und Fächerergebnissen der Qualifikationsphase und den Leistungen der fünf Abiturprüfungen wird das Ergebnis der Abiturprüfung festgestellt.

IV. Anmeldung und Auskünfte

Der Antrag auf Zulassung zum Fachgymnasium ist bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die betreffende berufliche Schule zu richten, zu der das gewünschte Fachgymnasium gehört.

Sind mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden, richtet sich die Aufnahmeentscheidung nach dem Auswahlverfahren der Schule.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen
  • die Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • eine Erklärung darüber in welcher Fachrichtung, ggf. in welchem Schwerpunkt die Aufnahme angestrebt wird
  • zwei Passbilder

Übersicht über die Fachgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern

V. Förderungsmaßnahmen

Der Besuch des Fachgymnasiums ist unentgeltlich; die Lehrmittel sind in der Regel frei. Auskünfte über Ausbildungsförderung erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung der Städte und Landkreise.

VI. Berechtigungen   

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.