Fachgymnasium

Foto:Bildungsbericht
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Das Fachgymnasium führt zur allgemeinen Hochschulreife.

Die Ausbildung  dauert drei Jahre. Sie umfasst eine einjährige Vorstufe, die Jahrgangsstufe 11 und eine zweijährige Qualifikationsphase, die Jahrgangsstufen 12 und 13.

In der Jahrgangsstufe 11 bis 13 hat der Schüler in der Regel wöchentlich 35 Stunden Unterricht. In Bildungsgängen, die zusätzlich zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht führen, umfasst die Vorstufe 2 Jahre.

Mit der Aufnahme in das Fachgymnasium treten die Schüler in die Vorstufe ein. Die Vorstufe soll unterschiedliche Vorkenntnisse der Schüler ausgleichen und zu den spezifischen Arbeitsweisen der gymnasialen Oberstufe hinführen.

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 führen die Schüler in der zweijährigen Qualifikationsphase die Ausbildung fort.Der Unterricht in der Qualifikationsphase wird in Fächern und Hauptfächern erteilt. Hauptfächer sind vierstündig, Fächer zweistündig zu erteilen.

Das Fächerangebot der Jahrgangsstufen 11 bis 13 richtet sich nach den Fachrichtungen ggf. nach den Schwerpunkten des Fachgymnasiums sowie den gegebenen Möglichkeiten der Schule.

Folgende Fachrichtungen werden angeboten:

  • Agrarwirtschaft
  • Ernährungswissenschaft
  • Technik mit den Schwerpunkten
    Metalltechnik, Gestaltungs- und Medientechnik
  • Elektrotechnik
  • Bautechnik
  • Datenverarbeitungstechnik
  • Wirtschaft
  • Gesundheit und Soziales mit den Schwerpunkten
    Sozialpädagogik sowie Gesundheit/Pflege

Die Hauptfächer und Fächer der Fachgymnasien verteilen sich auf folgende Aufgabenfelder:

  • sprachlich-literarisch- künstlerlisches Aufgabenfeld
    Deutsch, Fremdsprachen, Musik, Kunsterziehung und Gestaltung
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
    Betriebs- und Volkswirtschaftslehre, Pädagogik/Psychologie, Geschichte und Politische Bildung, Wirtschaftslehre, Philosophie/Religion 
  • mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld
    Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Bautechnik, Metalltechnik, Elektrotechnik, Konstruktions- und Fertigungstechnik, Elektrotechnik und Elektronik, Prozesstechnik, Technische Informatik, Gestaltungs- und Medientechnik, Agrartechnik mit Biologie, Ernährungslehre mit Chemie,  Pädagogik und Psychologie, Rechnungswesen, Informationsverarbeitung 
  • ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld
    Datenverarbeitung und Informatik, Sport

Die Ausbildung endet mit der Abiturprüfung. Nach dem Bestehen der Abiturprüfung
erhält der Schüler das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife.

Zulassung zum Fachgymnasium

In das Fachgymnasium werden Schüler aufgenommen, die die Mittlere Reife oder eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung nachweisen können und in der Regel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schüler mit einer Fachhochschulreife und Schüler mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung können unter Beibehaltung der Fachrichtung und unter Beachtung der Fremdsprachenvoraussetzungen in das erste Jahr der Qualifikationsstufe des Fachgymnasiums aufgenommen werden.

In der Jahrgangsstufe 11 können Schüler mit nur einer Fremdsprache aufgenommen werden, wenn sie während des Besuches am Fachgymnasium durchgehend in der Vorstufe und in der Qualifikationsphase am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilnehmen.

Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, die Naturwissenschaften, die weiteren Fremdsprachen Französisch, Polnisch und Russisch.

Das berufsbezogene Schwerpunktfach ist in der Fachrichtung:

  • Wirtschaft das Fach Betriebs- und Volkwswirtschaftslehre
  • Technik das Fach Bautechnik, Elektrotechnik, Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Metalltechnik
  • Ernährungswissenschaft das Fach Ernährungslehre mit Chemie
  • Gesundheit und Soziales das Fach Gesundheit und Pädagogik und Psychologie
  • Assistenz für Informatik das Fach Technische Informatik
  • Steuerfachangestelltin/Steuerfachangestellter das Fach Betriebs- und Volkswirtschaftslehre

Fächer sind Religion, Philosophie, Sport und entsprechend der Fachrichtungen und Schwerpunkte die beruflichen Fächer Datenverarbeitung und Informatik, Elektrotechnik und Elektronik, Rechnungswesen, Rechtslehre, Pädagogik und Psychologie  und Wirtschaftslehre.

Fachhochschulreifezeugnis
Schüler, die die Schule vorzeitig, frühestens nach der Jahrgangsstufe 12, verlassen und einen bestimmten Leistungsstand in den Grund- und Leistungskursen nachweisen, erhalten auf Antrag von der Schule eine Bescheinigung über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife.
In Verbindung mit dem Nachweis über ein einjähriges Betriebspraktikum oder einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung wird auf Antrag die Fachhochschulreife durch die oberste Schulaufsichtsbehörde zuerkannt.

Abiturprüfung
Den Abschluss des Bildungsganges am Fachgymnasium bildet die Abiturprüfung nach dem vierten Halbjahr der Qualifikationsstufe. Sie erstreckt sich auf 5 Prüfungsfächer.

Zwei Hauptfächer und zwei weitere Fächer sind die schriftlichen Prüfungsfächer. Das fünfte mündliche Prüfungsfach ist ein weiteres Fach. In allen schriftlich geprüften Fächer kann auch mündlich geprüft werden.

Aus der jeweiligen Kombination von Hauptfächer- und Fächerergebnissen der Qualifikationsphase und den Leistungen der fünf Abiturprüfungen wird das Ergebnis der Abiturprüfung festgestellt.

Anmeldung und Auskünfte
Der Antrag auf Zulassung zum Fachgymnasium ist bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die betreffende berufliche Schule zu richten, zu der das gewünschte Fachgymnasium gehört.

Sind mehr Bewerbungen als Schulplätze vorhanden, richtet sich die Aufnahmeentscheidung nach dem Auswahlverfahren der Schule.

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien über die Erfüllung der Zulassungsbedingungen
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Erklärung darüber in welcher Fachrichtung, ggf. in welchem Schwerpunkt die Aufnahme angestrebt wird
  • zwei Passbilder
alles über Abschlüsse

Melanie Eichler

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V

Tel.: 0385 588 7612

E-Mail: m.eichler@bm.mv-regierung.de