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Deutsch

Zusatzinformationen

Anette Gätcke

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 
Telefon: (0385)588-7543
E-Mail

Berufsschule

Nach § 12 Abs. 1 der "Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern - Berufsschulverordnung (BSVO M-V)" - vom 04. Juli 2005 sind folgende Voraussetzungen für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss notwendig:

  • der Hauptschulabschluss
  • der erfolgreiche Abschluss der Teilzeitberufsschule, mit dem zwingend
    • der Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten Ausbildungsberufes,
    • die Erteilung des Unterrichts der besuchten Fachklasse mindestens zwei Jahre nach den jeweils gültigen Stundentafeln,
    • in den Unterrichtsfächern oder Lernfeldern der Stundentafel ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und keine "mangelhaft" (Note 5) oder "ungenügend" (Note 6) lautenden Endnoten,
    • eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Ausbildung in einer Fremdsprache oder nach Feststellung durch die Schule ein gleichwertiger Bildungsstand

nachgewiesen werden.

Folgende Unterlagen sind für die Einzelfallprüfung einzureichen:

  • formloser Antrag auf "Bestätigung der Gleichwertigkeit der erworbenen Abschlüsse mit dem Realschulabschluss"
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den Hauptschulabschluss
  • beglaubigte Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses in Verbindung mit der
  • beglaubigten Kopie des Zeugnisses über den erfolgreichen Berufsabschluss, z. B. Gesellenbrief, Facharbeiterzeugnis

(Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.)