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Deutsch

Zusatzinformationen

Anette Gätcke

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 
Telefon: (0385)588-7543
E-Mail

Berufsschule

Nach § 12 Abs. 2 und 3 der "Verordnung über die Berufsschule in Mecklenburg-Vorpommern - Berufsschulverordnung (BSVO M-V) - vom 04. Juli 2005 sind folgende Voraussetzungen für die nachträgliche Zuerkennung des Hauptschulabschlusses notwendig:

  • der Abschluss der Jahrgangsstufe acht
    - der Regionalen Schule, der verbundenen Haupt- und Realschule, der Hauptschule und der Realschule,
    - des Gymnasiums,
    - der kooperativen Gesamtschule
    - der integrierten Gesamtschule oder
    - der Förderschule oder
  • mindestens das Ziel der Klassenstufe acht der Polytechnischen Oberschule

    in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss
    - des schulischen Teils der dualen Berufsausbildung (Teilzeitberufsschule) oder
    - des Berufsgrundbildungsjahres oder
    - des nach den Rechtsvorschriften der ehemaligen DDR erworbenen "Facharbeiterbriefes".

Folgende Unterlagen sind für die Einzelfallprüfung einzureichen:

  • formloser Antrag auf "Bestätigung des erworbenen Hauptschulabschlusses"
  • beglaubigte Kopie des Abschluss-/Abgangszeugnisses der allgemein bildenden Schule
  • beglaubigte Kopie des Berufsschulabschlusszeugnisses oder
  • beglaubigte Kopie des Facharbeiterzeugnisses der ehemaligen DDR in Verbindung mit der
  • beglaubigten Kopie des Facharbeiterbriefes der ehemaligen DDR.

(Beglaubigungen können z. B. in öffentlichen Einrichtungen oder Ämtern einer Stadt oder eines Landkreises oder bei Notaren vorgenommen werden.)