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Deutsch

Zusatzinformationen

Matthias Schoon

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Tel: (0385) 588-7543
E-Mail

Karin Jäkel

Staatlichen Schulamt
Schwerin 
Telefon: (0385) 588-78163
E-Mail

Berufsfachschule

Ziel

Die Berufsfachschule führt die Schüler zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Absolventen unterstützen Fachkräfte bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Einzelne Aufgaben nehmen sie eigenverantwortlich wahr.

Voraussetzungen

In den Bildungsgang der Berufsfachschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens die Berufsreife oder einen gleichwertigen  Abschluss nachweisen.

Gliederung

  1. Kranken- und Altenpflegehilfe, 1,5 Jahre
  2. Masseur und medizinischer Bademeister, 2 Jahre
  3. Rettungsassistenz, 1 Jahr
  4. Kinderpflege (auslaufender Bildungsgang), 3 Jahre

Standorte der Berufsfachschule

Hinweise

Der Unterricht umfasst allgemein bildende Unterrichtsfächer und berufsbezogene Lernbereiche. Die berufspraktische Ausbildung wird durch gelenkte Praktika in geeigneten Betrieben und Einrichtungen ergänzt. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und einem mündlichen Teil besteht.

Der Antrag auf Zulassung zur Berufsfachschule ist in der Regel bis zum 28. Februar des Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die berufliche Schule zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf,
  2. zwei aktuelle Lichtbilder,
  3. eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, das die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nachweist sowie
  4. eine ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß  § 32 ff Jugendarbeitsschutzgesetz zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, deren Ausstellung nicht länger als drei Monate zurück liegt.

Rechtsgrundlagen

Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V vom 20. April 2006

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsfachschulen für Kinderpflege - BFSK M-V vom 4. Januar 2005