Staatlichen Schulamt
Schwerin
Telefon: (0385) 588-78163
E-Mail
Ziel
Die Berufsfachschule führt die Schüler zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Die Absolventen unterstützen Fachkräfte bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Einzelne Aufgaben nehmen sie eigenverantwortlich wahr.
Voraussetzungen
In den Bildungsgang der Berufsfachschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die mindestens die Berufsreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen.
Gliederung
Hinweise
Der Unterricht umfasst allgemein bildende Unterrichtsfächer und berufsbezogene Lernbereiche. Die berufspraktische Ausbildung wird durch gelenkte Praktika in geeigneten Betrieben und Einrichtungen ergänzt. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einem schriftlichen, praktischen und einem mündlichen Teil besteht.
Der Antrag auf Zulassung zur Berufsfachschule ist in der Regel bis zum 28. Februar des
Jahres, in dem die Aufnahme angestrebt wird, an die berufliche Schule zu richten. Dem Antrag sind
beizufügen:
Rechtsgrundlagen
Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V vom 20. April 2006