In diesem Teil des Bildungsservers möchte sich der
Bereich Arbeitsschutz und –sicherheit vorstellen.
Verantwortlich für dieses Aufgabengebiet ist das Referat 204 der
Schulabteilung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Schulen als Betriebe anzusehen. Arbeitsschutz und
Arbeitssicherheit sowie die betriebsärztliche Betreuung haben in den Unternehmen eine besondere
Bedeutung. Mit ihrer Hilfe sollen Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Auf
der Grundlage der hierzu erlassenen einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
wird das arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
geregelt.
Da der Schulleiterin oder dem Schulleiter durch den Schulhoheitsträger die
Arbeitgeberpflichten für den inneren Schulbereich übertragen sind, ist er für die Durchsetzung
dieser Aufgaben zuständig. Die Mitwirkung des gesamten Kollegiums ist jedoch unerlässlich und eine
wertvolle Hilfe.
Unser Internetauftritt soll Sie umfassend über alle Fragen des Arbeitsschutzes und der
Arbeitssicherheit informieren. Wir möchten, dass Sie unsere Partner sowie deren Aufgaben und
Angebote kennenlernen.
Kurzum, Sie sollen alles über Ihre Pflichten aber auch Ihre Rechte für den Arbeitsschutz und
die Arbeitssicherheit erfahren.