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Arbeitsschutz- und Sicherheit

In diesem Teil des Bildungsservers möchte sich der Bereich Arbeitsschutz und –sicherheit vorstellen. 

Verantwortlich für dieses Aufgabengebiet ist das Referat 204 der Schulabteilung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Schulen als Betriebe anzusehen. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie die betriebsärztliche Betreuung haben in den Unternehmen eine besondere Bedeutung. Mit ihrer Hilfe sollen Unfälle vermieden und Gesundheitsrisiken minimiert werden. Auf der Grundlage der hierzu erlassenen einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften wird das arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geregelt.
Da der Schulleiterin oder dem Schulleiter durch den Schulhoheitsträger die Arbeitgeberpflichten für den inneren Schulbereich übertragen sind, ist er für die Durchsetzung dieser Aufgaben zuständig. Die Mitwirkung des gesamten Kollegiums ist jedoch unerlässlich und eine wertvolle Hilfe.
Unser Internetauftritt soll Sie umfassend über alle Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit informieren. Wir möchten, dass Sie unsere Partner sowie deren Aufgaben und Angebote kennenlernen.
Kurzum, Sie sollen alles über Ihre Pflichten aber auch Ihre Rechte für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit erfahren.