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Barbara Schlesinger

Ministerium f?r Bildung,
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Schulische Berufsorientierung


Die Berufsorientierung gehört zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und ist Teil der schulischen Allgemeinbildung. Laut Schulgesetz wird die Zusammenarbeit zwischen Schule und Arbeitswelt durch den Gegenstandsbereich
Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik   sowie gezielte berufsorientierende Maßnahmen in allen Fächern gefördert. In hohem Maße realisieren dabei die Schulen in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Betrieben der Region eine dezentrale Berufsorientierung. In jeder Schule ist eine Lehrkraft für die Koordinierung der Aufgaben zur Berufsorientierung benannt. Die Schule entwickelt ein Konzept zur Berufsorientierung und schreibt dieses in ihrem Schulprogramm kontinuierlich fort. Die Berufsorientierung wird Bestandteil der Evaluation der schulischen Arbeit. In der Richtlinie des Bildungsministeriums zur Berufsorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen vom 14. September 2011 sind sowohl die „berufliche Frühorientierung in den Jahrgangsstufen 5 bis 7“ als auch die „Berufsorientierung ab der Jahrgangsstufe 8“ geregelt.

Die berufliche Frühorientierung beginnt in der Jahrgangsstufe 5. Sie hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit beruflichen Tätigkeiten bekannt zu machen und erste Anforderungen an das Berufsleben aufzuzeigen. Maßnahmen der beruflichen Frühorientierung können sein:
-Aufgabenauswahl oder Aufgabenstellung unter Aspekten des Wirtschaftslebens 
-Öffnung der Schule durch altersgerechte Veranstaltungen mit Partnern aus Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft
  Betriebsbesichtigungen
-Variable Praxistage 
-Gespräche mit sachverständigen Bürgern und Mitarbeitern der Arbeitsagenturen.

 

 


Die Berufsorientierung ab der Jahrgangsstufe 8 umfasst vorrangig das Schülerbetriebspraktikum: von insgesamt 25 Arbeitstagen, welches im Allgemeinen als Blockpraktikum durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Betriebserkundungen, Betriebsführungen und Gespräche sowie eigene Tätigkeit an einem oder verschiedenen Arbeitsplätzen einen Einblick gewinnen in den Aufbau eines Betriebes, seinen wirtschaftlichen Zweck, die organisierte Zusammenarbeit der Betriebsangehörigen, die für ihre Tätigkeiten erforderlichen Ausbildungen, die sozialen Belange und die Verflechtung des Betriebes mit anderen Betrieben oder staatlichen Institutionen. Das Praktikum soll damit zur Entwicklung des Verständnisses der Arbeits- und Wirtschaftswelt beitragen, die Jugendlichen in ihrer Berufswahl unterstützen und ihnen den Übergang in das Berufs- und Arbeitsleben erleichtern. Die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler werden in einem Portfolio dokumentiert (z.B. Qualipass , Berufswahlpass, Logbuch:Ich bin qualifiziert)