1. Nichtschülerprüfung ErzieherDie Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ermöglicht den Erwerb des Fachschulabschlusses der Fachschule für Sozialpädagogik. In der Prüfung für Nichtschüler sind die Kenntnisse in allen Lernbereichen nachzuweisen, so dass eine Leistungsbeurteilung in allen Lernbereichen notwendig ist. Näheres erfahren Sie in der Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern:Fachschulverordnung Sozialwesen (FSVOS) vom 20.04.2006 -außer Kraft getreten- Fachschulverordnung Sozialwesen (FSVOS) vom 11.12.2012 -in Kraft mit Wirkung vom 03.09.2012- Die Vorbereitung auf die Prüfung für Nichtschüler erfolgt individuell oder durch den Besuch eines Vorbereitungskurses. Eine zweijährige Vorbereitungszeit wird empfohlen. Über die Zulassung zur Prüfung für Nichtschüler entscheiden die Staatlichen Schulämter. Für Bewerber mit Wohnort im Landkreis Rostock oder der Hansestadt Rostock ist das Staatliche Schulamt Rostock örtlich zuständig. Richten Sie Ihre Bewerbungen bis 31. August des laufenden Jahres an folgende Adresse: |
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Staatliches Schulamt Rostock
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Anlagen:
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Zu spät eingereichte oder unvollständige Bewerbungen werden
nicht berücksichtigt.
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