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Zusatzinformationen

Dezernat 3 - Schulpsychologischer Dienst

Schulpsychologische Beratung ergänzt andere Formen der Beratung durch Lehrer, Schulleiter oder Schulräte und wird durch Schulpsychologen durchgeführt. Dabei bestimmen sich die Einzeltätigkeiten nach dem Erlaß über die Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes vom 15.09.94 in der jeweils geltenden Fassung. Darüber hinaus sind die Schulpsychologen verantwortlich für 

  • die Zusammenarbeit mit den Förderausschüssen im Zuständigkeitsbereich
  • die Beratung und Zusammenarbeit mit den Schulräten des Zuständigkeitbereiches 
  • die Archivierung der eigenen Unterlagen
310 Frau A. Raphael Schulpsychologin im Bereich
der Hansestadt Rostock
 
320 Frau C. Markner  Schulpsychologin im Bereich
Teterow und Güstrow
 
330 Frau Dr. M. Börger Schulpsychologin im Bereich
Güstrow
 
340 Herr E. Stein Schulpsychologe im Bereich
Bad Boberan (Ost) und der Hansestadt Rostock
 
350 Frau M. Kousksi Schulpsychologin im Bereich der Hansestadt Rostock  
360 Frau Dr. M. Nowak Schulpsychologin im Bereich
der Hansestadt Rostock
 
370 Frau K. Neumetzler Schulpsychologin im Bereich
Bad Doberan (West)
 

Informationen zum Aufgabenbereich finden Sie auf der Seite des schulpsychologischen Dienstes .

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