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Zusatzinformationen

Service für Ganztagsschulen in M-V


www.mv.ganztaegig-lernen.de

 

Dezernat 2 - Schulaufsicht und Schulberatung

200
NN        
Gesamtschulen  mit gymnasialer Oberstufe
Hansestadt Rostock
 
 
201
Frau Dr. U. Möller
Medienpädagogische Beraterin
 
 
202
Herr Dr. Ch. Objartel
Koordinator Schulberichtssystem,
SIP-Schule und Schulportal
 
210
Schulrätin
Frau K. Kunze
Gymnasien, Gesamtschulen und Regionale Schulen
Hansestadt Rostock
 
220
Schulrat
Herr K. Scherer
Gymnasien und Gesamtschulen
im Landkreis Rostock
 
230
NN
Berufliche Schulen
im Schulamtsbereich
 
240
Schulrätin
Frau G. Sell
Regionale Schulen
im Landkreis Rostock, Bereich Güstrow
 
250
Schulrat
Herr D. Albrecht
Regionale Schulen
im Landkreis Rostock, Bereich Bad Doberan
 
260
Schulrätin
Frau K. Plümer
Grundschulen und Förderschulen
im Landkreis Rostock, Bereich Bad Doberan
 
270
Schulrat
Herr D. Panzner
Grundschulen und Förderschulen
Hansestadt Rostock
 
280
Schulrätin
Frau S. Voigtsberger
Grundschulen und Förderschulen
im Landkreis Rostock, Bereich Güstrow

 

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 15 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Der verfassungsmäßige Auftrag der Schulaufsicht ist in § 95 Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern ausdrücklich festgelegt und damit Aufgabe eines Schulrates im jeweilig zugewiesenen Aufsichtsbereich. Darüber hinaus obliegt es jedem Schulrat, die Schulleiter seines Aufsichtsbereiches umfassend und kompetent zu beraten. Die im einzelnen wahrzunehmenden Aufgaben sind im Leitfaden für die Umsetzung der Aufgaben von Schulaufsicht beschrieben.

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