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Zusatzinformationen

Dezernat 2 - Schulaufsicht und Schulberatung

200
Schulrätin
Fr. K. Kunze
 
        
Gymnasien, Gesamtschulen und Regionale Schulen der Hansestadt Rostock und
Personaleinsatzplanung berufliche Schulen
 
 
201
Fr. Dr. U. Möller
Medienpädagogische Beraterin
 
 
202
Hr. Dr. Ch. Objartel
Koordinator SIP und Schulportal
 
210
Schulrätin
Fr. Ch. Schnippert
Grundschulen, Regionale Schulen und Schulen freier Trägerschaft Hansestadt Rostock und Kavelstorf
 
220
Schulrat
Hr. K. Scherer
Gymnasien und Gesamtschulen
im Landkreis Rostock und
Gesamtschulen  mit gymnasialer Oberstufe
Hansestadt Rostock
 
230
Schulrat
Hr. F. Zirzow
Berufliche Schulen
im Schulamtsbereich
 
240
Schulrätin
Fr. G. Sell
Regionale Schulen und Schulen freier Trägerschaft
im Landkreis Rostock
 
260
Schulrätin
Fr. K. Plümer
Grundschulen und Förderschulen
im Landkreis Rostock, Bereich Bad Doberan
 
270
Schulrat
Hr. D. Panzner
Grundschulen und Förderschulen
Hansestadt Rostock
 
280
Schulrätin
Fr. S. Schrader
Grundschulen und Förderschulen
im Landkreis Rostock, Bereich Güstrow und
Regionale Schulen mit Grundschulteil Landkreis Rostock, Bereich Güstrow

 

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 15 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Der verfassungsmäßige Auftrag der Schulaufsicht ist in § 95 Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern ausdrücklich festgelegt und damit Aufgabe eines Schulrates im jeweilig zugewiesenen Aufsichtsbereich. Darüber hinaus obliegt es jedem Schulrat, die Schulleiter seines Aufsichtsbereiches umfassend und kompetent zu beraten. Die im einzelnen wahrzunehmenden Aufgaben sind im Leitfaden für die Umsetzung der Aufgaben von Schulaufsicht beschrieben.

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