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Zusatzinformationen

Erarbeitung von Rahmenplänen

Die Erarbeitung von Rahmenplänen erfolgt durch das L.I.S.A., hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema

rahmenplan erarbeitungBislang wurden Rahmenpläne in Mecklenburg-Vorpommern stets für alle Fächer einer Schulstufe/-art erarbeitet.
Neben Rahmenplänen für die Fächer gibt es auch Rahmenpläne für Aufgabengebiete (gemäß Schulgesetz, § 5, Absatz 4), so zu Gesundheitserziehung, Interkultureller Erziehung, Medienerziehung und Rechtserziehung.

Die konzeptionelle Vorbereitung, Organisation und Durchführung der curricularen Arbeit obliegt seit 2002 dem L.I.S.A.

Die Erarbeitung erfolgt durch berufene Kommissionen, denen Lehrer, Mitarbeiter der Hochschulen und des L.I.S.A. angehören.

Rahmenpläne sind Verwaltungsvorschriften, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herausgegeben werden.

Seit 2002 werden Rahmenpläne in Kooperation mit anderen Bundesländern erarbeitet:

  • Grundschul-Rahmenpläne gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Bremen (2002 bis 2004)
  • Kerncurricula für die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe gemeinsam mit Berlin und Brandenburg (2004 bis 2006)