Bislang wurden Rahmenpläne in
Mecklenburg-Vorpommern stets für alle Fächer einer Schulstufe/-art erarbeitet.
Neben Rahmenplänen für die Fächer gibt es auch Rahmenpläne für Aufgabengebiete (gemäß
Schulgesetz, § 5, Absatz 4), so zu Gesundheitserziehung, Interkultureller Erziehung,
Medienerziehung und Rechtserziehung.
Die konzeptionelle Vorbereitung, Organisation und Durchführung der curricularen Arbeit obliegt seit 2002 dem L.I.S.A.
Die Erarbeitung erfolgt durch berufene Kommissionen, denen Lehrer, Mitarbeiter der Hochschulen und des L.I.S.A. angehören.
Rahmenpläne sind Verwaltungsvorschriften, die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur herausgegeben werden.
Seit 2002 werden Rahmenpläne in Kooperation mit anderen Bundesländern erarbeitet: