Rahmenpläne für die Grundschule (2004)
Bundesweit erstmalig wurden von 2002 bis 2004 in einem länderübergreifenden
Kooperationsprojekt neue Rahmenpläne für die Grundschule erarbeitet:
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für die Fächer Deutsch und Mathematik gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und
Bremen;
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für die Fächer Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport gemeinsam mit Berlin und
Brandenburg.
Die Erarbeitung der Rahmenpläne für die Fächer Evangelische Religion, Katholische
Religion, Philosophieren mit Kindern und Werken erfolgte landesintern.
Für diese Rahmenpläne wurde eine öffentliche Anhörung via Bildungsserver durchgeführt. Diese
Grundschul-Rahmenpläne zeichnet aus, dass sie für alle Fächer curriculare Standards ausweisen;
zusätzlich zu den Rahmenplänen gelten für Deutsch und Mathematik die KMK-Bildungsstandards für den
Primarbereich.
Im Schuljahr 2007/08 wurde der landesintern erarbeitete Rahmenplan Fremdsprachen für die
Jahrgangsstufen 3 und 4 in Kraft gesetzt.
Rahmenpläne für die Förderschule (1998)
Diese Rahmenpläne sind in zwei Bänden erschienen: Band 1 enthält die Themenpläne für
die Förderstufen I bis III. Band 2 umfasst die Fachpläne für
Deutsch, Hauswirtschaft,
Kunst und Gestaltung, Mathematik,
Musik, Naturkunde, Sachkunde, Technik/Arbeitslehre, Sport, Weltkunde und
Werken.
Rahmenpläne für die Orientierungsstufe (2001)
Mit der Einführung des Längeren gemeinsamen Lernens absolvieren die Schülerinnen und
Schüler die Orientierungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) i. d. R. an Regionalen Schulen
bzw. an Gesamtschulen. Die zum Schuljahr 2001/02 erlassenen Rahmenpläne sind die ersten, deren
pädagogisches Konzept auf einem Kompetenzansatz basiert.
Die Einführung von KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den
Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik wirkt sich auch auf den
Unterricht der vorhergehenden Jahrgangsstufen aus: Nur wenn die Schülerinnen und Schüler von
Jahrgangsstufe 5 an kumulativ lernen, sind die KMK-Bildungsstandards zu erreichen.
Die im Schuljahr 2009/10 zur öffentlichen Anhörung eingestellten Rahmenpläne für die
Jahrgangsstufen 5 und 6 greifen die curricularen Standards aus den Grundschul-Plänen auf und weisen
curriculare Standards für das Ende der Doppeljahrgangsstufe aus; sie sind als "Meilensteine" auf
dem Weg hin zu den abschlussbezogenen KMK-Bildungsstandards zu verstehen. In die Anhörung ist auch
der Rahmenplan Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einbezogen.
Um einen anschlussfähigen Rahmenplan für die Schülerinnen und Schüler mit
Fremdsprachenunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zu erhalten, ist vom Schuljahr 2009/10 an
der Orientierungsstufen-Rahmenplan Englisch in Kraft gesetzt.
Rahmenpläne für die Regionale Schule (2002)
Zusätzlich zu den Rahmenplänen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 gelten in den
folgenden Fächern auch dieKMK-Bildungsstandards
Deutsch,
Mathematik,
Fremdsprache,
Biologie,
Chemie und
Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Für die Fächer mit KMK-Bildungsstandards sind neue Rahmenpläne zur öffentlichen Anhörung
eingestellt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass als Eingangsvoraussetzungen die curricularen
Standards aus den Orientierungsstufen-Plänen aufgegriffen (Ausnahme: das in Jahrgangsstufe 7
einsetzende Fach
Chemie) und curriculare Standards für das Ende der Jahrgangsstufe 8 sowie die
KMK-Bildungsstandards selbst ausgewiesen werden.
Rahmenpläne für die Integrierte Gesamtschule
Für den nichtgymnasialen Bildungsgang gelten die Rahmenpläne der Regionalen Schule,
für den gymnasialen Bildungsgang die Rahmenpläne des Gymnasiums.
Zusätzlich zu den Rahmenplänen des Sekundarbereichs I gelten auch hier die KMK-Bildungsstandards
Deutsch,
Mathematik,
Fremdsprache,
Biologie,
Chemie und
Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Außerdem gibt es für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der
Gesamtschule die Rahmenpläne
Weltkunde sowie
Naturwissenschaften.
Rahmenpläne für das Gymnasium (2002 und 2006)
Die Rahmenpläne für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 wurden 2002 in Kraft
gesetzt.
Zusätzlich zu den Rahmenplänen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 gelten in den folgenden Fächern auch
dieKMK-Bildungsstandards
Deutsch,
Mathematik,
Fremdsprache,
Biologie,
Chemie und
Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Für die Fächer mit KMK-Bildungsstandards sind neue Rahmenpläne zur öffentlichen
Anhörung eingestellt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass als Eingangsvoraussetzungen die
curricularen Standards aus den Orientierungsstufen-Plänen aufgegriffen (Ausnahme: das in
Jahrgangsstufe 7 einsetzende Fach
Chemie) und curriculare Standards für das Ende der Jahrgangsstufe 8 sowie die
KMK-Bildungsstandards selbst ausgewiesen werden. In allen Fächern (außer
Deutsch) sind zudem noch die Eingangsvoraussetzungen aus den Kerncurricula für die
Qualifikationsphase (2006) aufgenommen – zum einen um der Funktion der Jahrgangsstufe 10 als
Einführungsphase des gymnasialen Bildungsgangs Rechnung zu tragen, zum anderen um die
Anschlussfähigkeit an die Kerncurricula zu sichern.
Für die Jahrgangsstufen 11 und 12, also die Qualifikationsphase der gymnasialen
Oberstufe, wurden gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg Kerncurricula für folgende
Fächer erarbeitet:
Biologie,
Chemie,
Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Geographie,
Informatik,
Kunst und Gestaltung,
Latein,
Mathematik,
Musik,
Physik,
Polnisch,
Russisch,
Spanisch und
Sport.
Der Kerncurriculum
Philosophie wurde gemeinsam mit Berlin erstellt.
Landesintern erfolgte die Erarbeitung der Kerncurricula für die Fächer
Evangelische Religion,
Geschichte und Politische Bildung,
Katholische Religion,
Schwedisch, Sozialkunde und
Wirtschaft.
Für all diese Kerncurricula wurde 2005 eine öffentliche Anhörung via Bildungsserver
durchgeführt.
Weil der schulgesetzliche Begriff
Rahmenplan zu verwenden ist, wurden die Kerncurricula als Rahmenpläne zum Schuljahr
2006/2007 für die Qualifikationsphase an Gymnasien und Gesamtschulen erlassen.
Schulartübergreifende Rahmenpläne
Für
Niederdeutsch (1999) und
Darstellendes Spiel (2004) sindschulart- und jahrgangsübergreifende Rahmenpläne erlassen.
Rahmenpläne für Aufgabengebiete
Neben Rahmenplänen für die Fächer gibt es auch Rahmenpläne für Aufgabengebiete (gem.
Schulgesetz MV § 5 Abs. 5), so zu
Gesundheitserziehung,
Interkulturelle Erziehung
,
Medienerziehung und
Rechtserziehung
.
Der Rahmenplan
Rechtserziehung soll in Kürze überarbeitet werden; vorher wird seine Praxistauglichkeit
evaluiert.