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Zusatzinformationen

Service für Ganztagsschulen in M-V


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Rahmenplanarbeit im bereich der allgemeinbildenden Schulen

Rahmenpläne für die Grundschule (2004)
Bundesweit erstmalig wurden von 2002 bis 2004 in einem länderübergreifenden Kooperationsprojekt neue Rahmenpläne für die Grundschule erarbeitet:
  • für die Fächer Deutsch und Mathematik gemeinsam mit Berlin, Brandenburg und Bremen;
  • für die Fächer Sachunterricht, Kunst, Musik und Sport gemeinsam mit Berlin und Brandenburg.
Die Erarbeitung der Rahmenpläne für die Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion, Philosophieren mit Kindern und Werken erfolgte landesintern.
Für diese Rahmenpläne wurde eine öffentliche Anhörung via Bildungsserver durchgeführt. Diese Grundschul-Rahmenpläne zeichnet aus, dass sie für alle Fächer curriculare Standards ausweisen; zusätzlich zu den Rahmenplänen gelten für Deutsch und Mathematik die KMK-Bildungsstandards für den Primarbereich.
Im Schuljahr 2007/08 wurde der landesintern erarbeitete Rahmenplan Fremdsprachen für die Jahrgangsstufen 3 und 4 in Kraft gesetzt.

Rahmenpläne für die Förderschule (1998)
Diese Rahmenpläne sind in zwei Bänden erschienen: Band 1 enthält die Themenpläne für die Förderstufen I bis III. Band 2 umfasst die Fachpläne für Deutsch, Hauswirtschaft, Kunst und Gestaltung, Mathematik, Musik, Naturkunde, Sachkunde, Technik/Arbeitslehre, Sport, Weltkunde und Werken.

Rahmenpläne für die Orientierungsstufe (2001)
Mit der Einführung des Längeren gemeinsamen Lernens absolvieren die Schülerinnen und Schüler die Orientierungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) i. d. R. an Regionalen Schulen bzw. an Gesamtschulen. Die zum Schuljahr 2001/02 erlassenen Rahmenpläne sind die ersten, deren pädagogisches Konzept auf einem Kompetenzansatz basiert.
Die Einführung von KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik wirkt sich auch auf den Unterricht der vorhergehenden Jahrgangsstufen aus: Nur wenn die Schülerinnen und Schüler von Jahrgangsstufe 5 an kumulativ lernen, sind die KMK-Bildungsstandards zu erreichen.

Die im Schuljahr 2009/10 zur öffentlichen Anhörung eingestellten Rahmenpläne für die Jahrgangsstufen 5 und 6 greifen die curricularen Standards aus den Grundschul-Plänen auf und weisen curriculare Standards für das Ende der Doppeljahrgangsstufe aus; sie sind als "Meilensteine" auf dem Weg hin zu den abschlussbezogenen KMK-Bildungsstandards zu verstehen. In die Anhörung ist auch der Rahmenplan Naturwissenschaften für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit einbezogen.
Um einen anschlussfähigen Rahmenplan für die Schülerinnen und Schüler mit Fremdsprachenunterricht in den Jahrgangsstufen 3 und 4 zu erhalten, ist vom Schuljahr 2009/10 an der Orientierungsstufen-Rahmenplan Englisch in Kraft gesetzt.

Rahmenpläne für die Regionale Schule (2002)
Zusätzlich zu den Rahmenplänen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 gelten in den folgenden Fächern auch dieKMK-Bildungsstandards Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Für die Fächer mit KMK-Bildungsstandards sind neue Rahmenpläne zur öffentlichen Anhörung eingestellt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass als Eingangsvoraussetzungen die curricularen Standards aus den Orientierungsstufen-Plänen aufgegriffen (Ausnahme: das in Jahrgangsstufe 7 einsetzende Fach Chemie) und curriculare Standards für das Ende der Jahrgangsstufe 8 sowie die KMK-Bildungsstandards selbst ausgewiesen werden.
 
Rahmenpläne für die Integrierte Gesamtschule
Für den nichtgymnasialen Bildungsgang gelten die Rahmenpläne der Regionalen Schule, für den gymnasialen Bildungsgang die Rahmenpläne des Gymnasiums.
Zusätzlich zu den Rahmenplänen des Sekundarbereichs I gelten auch hier die KMK-Bildungsstandards Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Außerdem gibt es für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Gesamtschule die Rahmen­pläne Weltkunde sowie Naturwissenschaften.
 
Rahmenpläne für das Gymnasium (2002 und 2006)
Die Rahmenpläne für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 wurden 2002 in Kraft gesetzt.
Zusätzlich zu den Rahmenplänen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 gelten in den folgenden Fächern auch dieKMK-Bildungsstandards Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, Biologie, Chemie und Physik für den Mittleren Schulabschluss.
Für die Fächer mit KMK-Bildungsstandards sind neue Rahmenpläne zur öffentlichen Anhörung eingestellt. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass als Eingangsvoraussetzungen die curricularen Standards aus den Orientierungsstufen-Plänen aufgegriffen (Ausnahme: das in Jahrgangsstufe 7 einsetzende Fach Chemie) und curriculare Standards für das Ende der Jahrgangsstufe 8 sowie die KMK-Bildungsstandards selbst ausgewiesen werden. In allen Fächern (außer Deutsch) sind zudem noch die Eingangsvoraussetzungen aus den Kerncurricula für die Qualifikationsphase (2006) aufgenommen – zum einen um der Funktion der Jahrgangsstufe 10 als Einführungsphase des gymnasialen Bildungsgangs Rechnung zu tragen, zum anderen um die Anschlussfähigkeit an die Kerncurricula zu sichern.
Für die Jahrgangsstufen 11 und 12, also die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, wurden gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg Kerncurricula für folgende Fächer erarbeitet: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst und Gestaltung, Latein, Mathematik, Musik, Physik, Polnisch, Russisch, Spanisch und Sport.
Der Kerncurriculum Philosophie wurde gemeinsam mit Berlin erstellt.
Landesintern erfolgte die Erarbeitung der Kerncurricula für die Fächer Evangelische Religion, Geschichte und Politische Bildung, Katholische Religion, Schwedisch, Sozialkunde und Wirtschaft.
Für all diese Kerncurricula wurde 2005 eine öffentliche Anhörung via Bildungsserver durchgeführt.
Weil der schulgesetzliche Begriff Rahmenplan zu verwenden ist, wurden die Kerncurricula als Rahmenpläne zum Schuljahr 2006/2007 für die Qualifikationsphase an Gymnasien und Gesamtschulen erlassen.

Schulartübergreifende Rahmenpläne
Für Niederdeutsch (1999) und Darstellendes Spiel (2004) sindschulart- und jahrgangs­übergreifende Rahmenpläne erlassen.

Rahmenpläne für Aufgabengebiete
Neben Rahmenplänen für die Fächer gibt es auch Rahmenpläne für Aufgabengebiete (gem. Schulgesetz MV § 5 Abs. 5), so zu Gesundheitserziehung, Interkulturelle Erziehung ,   Medienerziehung und Rechtserziehung .
Der Rahmenplan Rechtserziehung soll in Kürze überarbeitet werden; vorher wird seine Praxistauglichkeit evaluiert.