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Deutsch

Zusatzinformationen

Regelstudienzeit

Verlängerung der Regelstudienzeit zum Zwecke des Spracherwerbs (Latinum / Hebraicum bzw. Graecum / neutestamentliches Griechisch) um ein Semester gemäß VESpL, LehPrVO M-V und LehPrVO 2000 M-V

Die Regelstudienzeit beträgt für alle Lehrämter 9 Semester. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit um 2 Semester ist ohne weitere Konsequenzen für den Studenten möglich.
Eine weitere Verlängerung der Regelstudienzeit um 1 Semester zum Zwecke des Spracherwerbs während des Studiums (Latinum/Hebraicum bzw. Graecum/neutestamentliches Griechisch) ist in der Regel möglich, jedoch nicht immer. Dies wird in den vorhandenen Prüfungsverordnungen (VESpL, LehPrVO M-V, LehPrVO 2000 M-V) unterschiedlich gehandhabt – siehe Tabelle.
Bei der Kombination der Fächer Latein und Griechisch ist eine Verlängerung der Regelstudienzeit um 2 Semester möglich.

Fach

gemäß VESpL

gemäß LehPrVO M-V

gemäß LehPrVO 2000 M-V

Dänisch 70 SWS

kein Latinum, aber es ist eine Verlängerung für 2 weitere Fremdsprachen möglich

kein Latinum

kein Latinum

Deutsch 70 SWS

Latinum, keine Verlängerung

Latinum – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

kein Latinum

Englisch 60, 70 SWS

Latinum, Verlängerung

Latinum – Ausnahmen (LPA),Verlängerung

kein Latinum

Französisch 70 SWS

Latinum, Verlängerung

Latinum – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

kein Latinum

Geschichte 20, 30, 40, 70 SWS

Latinum, keine Verlängerung

Latinum – Verlängerung

Latinum – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

Griechisch 70 SWS

Latinum, keine Verlängerung

Latinum, Verlängerung

Latinum, Verlängerung

Italienisch 70 SWS

Latinum, keine Verlängerung

Latinum – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

kein Latinum

Latein 70 SWS

Graecum, keine Verlängerung

Graecum, Verlängerung

Graecum, Verlängerung

Norwegisch 70 SWS

Studium nicht möglich

Studium nicht möglich

kein Latinum

Polnisch 20, 40, 70 SWS

Latinum, Verlängerung nur bei 70 SWS; Studium 40 SWS nicht möglich

Latinum – Verlängerung; Studium 40 SWS nicht möglich

kein Latinum

ev. Religion 70 SWS

Latinum oder Hebraicum, Graecum, Verlängerung

Latinum oder Hebraicum, neutestamentliches Griechisch – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

Latinum oder Hebraicum, neutestamentliches Griechisch – Ausnahmen (LPA), Verlängerung

Russisch 20, 40, 70 SWS

Latinum, Verlängerung nur bei 40 und 70 SWS

Latinum - Ausnahmen (LPA), Verlängerung

kein Latinum

Schwedisch 70 SWS

kein Latinum, aber es ist eine Verlängerung für 2 weitere Fremdsprachen möglich

kein Latinum

kein Latinum

Spanisch 70 SWS

Latinum, Verlängerung

Latinum - Ausnahmen (LPA), Verlängerung

kein Latinum

Erläuterungen: zur Tabelle:

kein Latinum

Latinum ist nicht erforderlich

Verlängerung steht für:

eine Verlängerung der Regelstudienzeit um 1 Semester

Latinum - Ausnahmen (LPA) steht für:

Latinum ist erforderlich, aber über Ausnahmen gemäß §22 Absatz 1 LehPrVO M-V und LehPrVO 2000 M-V bzw. Anhang 21.1 ev. Religion als vertieft studiertes Fach (LehPrVO M-V und LehPrVO 2000 M-V) entscheidet das Lehrerprüfungsamt.