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Zusatzinformationen

Service für Ganztagsschulen in M-V


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Staatliche Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer

Die Staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer auf der Grundlage der „Verordnung über die Prüfung und die Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer zum Nachweis der fachlichen Eignung“ (Dolmetscherprüfungsverordnung - DolmPrüfVO M-V vom 26.02.2007) ist gemäß §§ 3 und 4 Dolmetschergesetz (DolmG) vom 6. Januar 1993 die Voraussetzung für die öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Prüfung kann als Übersetzerprüfung, als Übersetzer- und Dolmetscherprüfung oder als Teilprüfung für Dolmetscher nach bestandener Übersetzerprüfung abgelegt werden. Außerdem sind Teilprüfungen möglich, sofern dies für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungen gemäß § 19 (1) DolmPrüf VO M-V erforderlich ist.

Informationen über die Prüfungssprachen und den Anmeldezeitraum sowie Erläuterungen zur Dolmetscherprüfungsverordnung (DolmPrüfVO M-V) vom 26.02.2007 gibt das

Merkblatt zur Teilnahme an einer staatlichen Prüfung gemäß DolmPrüfVO - MV

Dort findet sich auch eine Aufstellung der dem Antrag auf Zulassung beizufügenden Unterlagen und das

Antragsformular.

Kontakt

Auskünfte über die Staatliche Prüfung für Dolmetscher und Übersetzer erteilt das

Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer
im Lehrerprüfungsamt Mecklenburg- Vorpommern
Möllner Straße 12
18109 Rostock

Frau Petra Delf
Tel.: 0381 - 498 59 50
E-Mail:
p.delf@iq.bm.mv-regierung.de