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Zusatzinformationen

Service für Ganztagsschulen in M-V


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Dreimonatiger ausbildungsrelevanter Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland für Lehramtsstudierende

Beim Studium einer modernen Fremdsprache ist der Auslandsaufenthalt im Zielland der studierten Sprache durchzuführen.
Umfasst das Studium zwei moderne Fremdsprachen, muss für jede Fremdsprache ein dreimonatiger ausbildungsrelevanter Aufenthalt in den entsprechenden Zielländern nachgewiesen werden.
Fach gemäß VESpL (für Bewerber ab Matr. 1995)
gemäß LehPrVO(gültig ab Matrikel WS 1996/1997)
gemäß LehPrVO 2000 M-V
Dänisch 70 SWS 70 SWS
Englisch 40, 60, 70 SWS 40, 60, 70 SWS
Französisch 40, 70 SWS 40, 70 SWS
Italienisch 70 SWS 70 SWS
Polnisch 70 SWS 40, 70 SWS
Russisch 40, 70 SWS 40, 70 SWS
Schwedisch 70 SWS 70 SWS
Spanisch 40, 70 SWS 40, 70 SWS
Norwegisch Studium nicht möglich 70 SWS

Beim Studium eines naturwissenschaftlichen Faches ist zu beachten, dass gemäß VESpL eine Wahlmöglichkeit zwischen dem dreimonatigen ausbildungsrelevanten Aufenthalt im fremdsprachigen Ausland eigener Wahl (Abkürzung: Ausl.) und einem einsemestrigen Fachsprachenkurs in einer modernen Fremdsprache eigener Wahl (Abkürzung: FK) besteht.
Fach gemäß VESpL
(für Bewerber ab Matrikel 1995)
gemäß LehPrVO M-V
(gültig ab Matrikel WS 1996/1997
und LehPrVO 2000 M-V
Biologie 40, 70 SWS Ausl. oder FK 70 SWS, FK
Chemie 40, 70 SWS Ausl. oder FK 70 SWS, FK
Informatik Studium nicht möglich 70 SWS, FK
Mathematik 30, 40, 60, 70 SWS Ausl. od. FK 60, 70 SWS, FK
Physik 40, 70 SWS Ausl. oder FK 70 SWS, FK