Sprache, Accesskey 1, Direkt zum Inhalt, Accesskey 2, Direkt zur Hauptnavigation, Accesskey 3


Wählen Sie Ihre Sprache:

Deutsch

Zusatzinformationen

Dr. Birgit Mett

Tel: 0385 - 5887220 
E-Mail

Angela Krenz

Tel: 0385 - 5887221
E-Mail

Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in M-V

Allgemeines

 



















Das  Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) regelt, dass die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag erfüllt.

Nach dem Gesetz orientiert sich die Förderung pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen, dem Entwicklungsstand und den Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und den Bedürfnissen ihrer Familien. Dabei ist vorgeschrieben, dass die Umsetzung des frühkindlichen ganzheitlichen Bildungskonzepts auf der Grundlage eines Rahmenplans erfolgen muss, der schrittweise ausgehend vom letzten Jahr vor dem Schuleintritt eingeführt werden soll. Das Land stellt für die Realisierung der vorschulischen Bildung ab dem Jahre 2009 jährlich 1,7 Mio. Euro für die zusätzliche Ausstattung und pädagogische Ausgestaltung der Bildungs- und Erziehungsangebote zur Verfügung (siehe Landesverordnung über die Finanzierung nach § 18 Abs. 3 des Kindertagesförderungsgesetzes  - FinLVOKiföG M-V).

Der 1. Rahmenplan für die zielgerichtete Vorbereitung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die Schule wurde am 1. August 2004 vom Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Er wurde von Wissenschaftlern der Universität Rostock, der Arbeitsgruppe Frühpädagogik der Universität Rostock unter Leitung von Prof. Dr. Antonius Hansel erarbeitet. Dieser Rahmenplan steht nur noch als Download zur Verfügung und kann vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht mehr als Broschüre herausgegeben werden.

Bildung und Erziehung erfolgt jedoch von Geburt an und unterliegt keinen Altersgrenzen. Eine gezielte institutionelle Förderung der Kinder außerhalb der Familie erfolgt erstmals, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht. Im Vordergrund der Bildungsbemühungen im Bereich der frühkindlichen Bildung stehen der Erwerb grundlegender Kompetenzen sowie die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen, die das Kind motivieren, Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und zu bewältigen, verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein Leben lang zu lernen.

Um diesen gewachsenen Anforderungen an frühkindliche Bildung gerecht werden zu können, beauftragte der Bildungsminister, Herr Henry Tesch, im Februar 2008 eine Projektgruppe, die bis zum Herbst 2011 eine Gesamtkonzeption für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen aber auch für die Arbeit von Tagespflegepersonen zu entwickeln. Diese Projektgruppe erarbeitet gegenwärtig eine Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Bildungskonzeption wird mit den Rahmenplänen der Grundschulen abgestimmt und den gegenwärtig gültigen Rahmenplan ersetzen. Es ist beabsichtigt, die Bildungskonzeption als Ordner mit einer Sammlung von Themenheften wie folgt zu erarbeiten (vorläufiges Inhaltsverzeichnis):

  Teil 1

  • Kindheit im Wandel - Kindheit heute
  • Pädagogische Leitgedanken
  • Pädagogische Arbeit mit 0- bis 3-Jährigen
  • Bildungsqualität sichern - Portfolio
  • Übergänge gestalten
  • Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern
  • Konzeption zur Arbeit im Hort


Teil 2

Bildungs- und Erziehungsbereiche - Ziele und Inhalte

  • Kommunikation, Sprechen und Sprache(n)
  • Bewegung
  • Musik, Ästhetik und bildnerisches Gestalten
  • Elementares mathematisches Denken
  • Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen

Innerhalb der Projektgruppe wurden in drei Arbeitsgruppen folgende Themen bearbeitet:

1. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
2. Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule
3. Die Arbeit im Hort.