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Zusatzinformationen

Dr. Birgit Mett

Tel: 0385 - 5887220 
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Angela Krenz

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Aufgaben im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagesstätten

Quelle: Kita Rastow Mit dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU für die 5. Legislaturperiode (Ziffern 145 bis 153), haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, dass bereits lange vor dem Eintritt in die Schule das „Lebenslange Lernen“  beginnt. Somit musste die bildungsspezifische Weichenstellung und die früh einsetzende Förderung der Kinder stärker in den Fokus gerückt werden. Im Interesse der Kinder und zur Sicherung von Chancengerechtigkeit beim Eintritt in die Schule bildet diese
Festlegung die Basis für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der Kindertagesförderung Beteiligten. Ziel ist dabei, dass das Kind Kompetenzen erwirbt, die es befähigen, die neue Anforderungen und Aufgaben im Leben und zunächst
einmal den Übergang vom Kindergarten in die Schule erfolgreich zu bewältigen.

Für folgende Aufgaben ist seit Anfang des Jahres 2007 das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig:

  • Entwicklung von Leitlinien ganzheitlicher frühkindlicher Bildung und Erziehung ( Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern), einschließlich Koordination und Begleitung der Evaluierung sowie Fortschreibung,
  • Entwicklung schulvorbereitender Förderkonzepte mit dem Schwerpunkt „Sprachförderung“,
  • Abstimmung der Bildungskonzeption mit den Rahmenplänen für die Grundschule,
  • Entwicklung einer Konzeption für die Arbeit in Horten in Kindertagesstätten oder als eigenständige Kindertageseinrichtung an Schulen in enger Kooperration mit diesen,
  • Abschluss von regionalen Kooperationsvereinbarungen zwischen einer Kindertageseinrichtung und einer Grundschule zur Verbesserung des Überganges vom Kindergarten in die Schule, in der Regel in die Grundschule,
  • Initiierung und Förderung von Modell- und Innovationsvorhaben im Elementarbereich,
  • Fragen der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und
  • Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen und Hochschulen in Fragen der Qualitätsentwicklung und der Ausbildung von Fachkräften.

Das Bildungsministerium sichert damit, dass die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern den veränderten Anforderungen sowie neuesten Erkenntnissen einschlägiger Forschungen Rechnung trägt. Anliegen ist die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung, um den verhängnisvollen Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und unzureichenden Bildungschancen entgegenzuwirken (siehe auch Qualifizierungsinitiative des Bundes ).

Bisher ist im KiföG M-V geregelt, dass die zielgerichtete vorschulische Bildung und Erziehung vorrangig im Jahr vor dem Schuleintritt erfolgen soll. Grundlage der Arbeit ist gegenwärtig noch der 1. Rahmenplan aus dem Jahr 2004. (Dieser Rahmenplan ist nur noch als Download verfügbar.)

Bildung und Erziehung erfolgt jedoch von Geburt an und unterliegt keinen Altersgrenzen. Eine gezielte institutionelle Förderung der Kinder außerhalb der Familie erfolgt erstmals, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht.

Im Vordergrund der Bildungsbemühungen im Bereich der frühkindlichen Bildung stehen der Erwerb grundlegender Kompetenzen sowie die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen, die das Kind
motivieren, Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und zu bewältigen, verantwortungsbewusst am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein Leben lang zu lernen. Um für das Land eine entsprechende Grundlage für die pädagogische Arbeit im Bereich der Kindertagesförderung zu schaffen, beauftragte der Bildungsminister, Herr Henry Tesch, im Februar 2008 eine Projektgruppe, bis zum Herbst 2011 eine Gesamtkonzeption vorrangig für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Aber auch für die Qualifizierung der Förderung von Kindern in Tagespflege soll diese Konzeption Grundlage sein (siehe auch Bildungskonzeption ).

 


Das Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg -Vorpommern ist im Bereich der Kindertagesförderung für folgende Aufgaben zuständig:

  • das Gesetzgebungsverfahren,
  • die Aufsicht über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)/ Landesjugendamt,
  • Fragen der Finanzierung von Plätzen( Fragen zu rechtlichen Regelungen bezüglich der Elternbeiträge, Beitragsbefreiung, kommunale Kostenanteile),
  • andere Bereiche der Kindertagesförderung wie z.B. Platzansprüche auch für behinderte und Kinder mit Migrationshintergrund, formelle Regelungen zur Tagespflege, Einhaltung von gesetzlich vorgegebenen Standards, Fragen der Einschulungsuntersuchungen, Fragen des Gesundheitsschutzes.
 


 

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