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Mit dem
Koalitionsvertrag von SPD und CDU
für die 5. Legislaturperiode (Ziffern 145 bis 153), haben sich die Koalitionspartner
darauf verständigt, dass bereits lange vor dem Eintritt in die Schule das „Lebenslange
Lernen“ beginnt. Somit musste die bildungsspezifische Weichenstellung und die früh
einsetzende Förderung der Kinder stärker in den Fokus gerückt werden. Im Interesse der Kinder und
zur Sicherung von Chancengerechtigkeit beim Eintritt in die Schule bildet diese
Festlegung die Basis für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und eine konstruktive
Zusammenarbeit mit allen an der Kindertagesförderung Beteiligten. Ziel ist dabei, dass das Kind
Kompetenzen erwirbt, die es befähigen, die neue Anforderungen und Aufgaben im Leben und zunächst
einmal den Übergang vom Kindergarten in die Schule erfolgreich zu bewältigen.
Für folgende Aufgaben ist seit Anfang des Jahres 2007 das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zuständig:
Das Bildungsministerium sichert damit, dass die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern
den veränderten Anforderungen sowie neuesten Erkenntnissen einschlägiger Forschungen Rechnung
trägt. Anliegen ist die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung, um den
verhängnisvollen Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und unzureichenden Bildungschancen
entgegenzuwirken (siehe auch
Qualifizierungsinitiative des Bundes
).
Bisher ist im KiföG M-V geregelt, dass die zielgerichtete vorschulische Bildung und Erziehung
vorrangig im Jahr vor dem Schuleintritt erfolgen soll. Grundlage der Arbeit ist gegenwärtig noch
der 1.
Rahmenplan
aus dem Jahr 2004. (Dieser Rahmenplan ist nur noch als Download verfügbar.)
Bildung und Erziehung erfolgt jedoch von Geburt an und unterliegt keinen Altersgrenzen. Eine
gezielte institutionelle Förderung der Kinder außerhalb der Familie erfolgt erstmals, wenn das Kind
eine Kindertageseinrichtung besucht.
Im Vordergrund der Bildungsbemühungen im Bereich der frühkindlichen Bildung stehen der Erwerb
grundlegender Kompetenzen sowie die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen, die das Kind
motivieren, Lebens- und Lernaufgaben aufzugreifen und zu bewältigen, verantwortungsbewusst am
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ein Leben lang zu lernen. Um für das Land eine
entsprechende Grundlage für die pädagogische Arbeit im Bereich der Kindertagesförderung zu
schaffen, beauftragte der Bildungsminister, Herr Henry Tesch, im Februar 2008 eine Projektgruppe,
bis zum Herbst 2011 eine Gesamtkonzeption vorrangig für die pädagogische Arbeit der Fachkräfte in
Kindertageseinrichtungen zu entwickeln. Aber auch für die Qualifizierung der Förderung von Kindern
in Tagespflege soll diese Konzeption Grundlage sein (siehe auch
Bildungskonzeption
).
Das
Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg -Vorpommern
ist im Bereich der Kindertagesförderung für folgende Aufgaben zuständig: