Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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Ein Schuljahr im Ausland ist eine einmalige Gelegenheit für alle
Jugendlichen, schon während der Schulzeit Auslandserfahrungen zu sammeln. Das Erlernen einer
Fremdsprache, das Kennenlernen anderer Lebens- und Denkweisen sowie Wertesysteme, die Entwicklung
von Verständnis für andere Kulturen, die Fähigkeit, sich in einer anderen Gesellschaft
selbstständig zu bewegen - all das sind Kriterien, die einen Schulbesuch im Ausland auszeichnen.
Häufig wird die Frage gestellt, ob ein einjähriger Schulbesuch im Ausland mit der Einführung der 12-jährigen Abiturausbildung überhaupt noch realisierbar ist. In einem Flyer informieren das Bildungsministerium und der Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) über dieses Thema. Die rechtlichen Voraussetzungen in Mecklenburg-Vorpommern sind geregelt in der " Zweiten Verordnung zur Änderung der Abiturprüfungsverordnung" vom 10. August 2009.
Schüler/Schülerinnen, die ein Schul(halb)jahr oder ein Trimester im Ausland absolvieren möchten, stellen einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht an den Schulleiter/die Schulleiterin. Diese/r entscheidet über den Antrag. Der günstigste Zeitpunkt für einen Auslandsschulaufenthalt ist die Jahrgangsstufe 10 oder ein eingeschobenes Jahr vor Beginn der Qualifikationsphase. Schulbesuche in Frankreich liegen häufig in der 9. Jahrgangsstufe, bedingt durch den Charakter einiger Austauschprogramme.
Wahl der Austauschorganisation
Die Wahl der Organisation ist keine leichte Entscheidung. Letztendlich gibt es grundsätzlich keine Garantie dafür, dass ein Schulbesuch im Ausland erfolgreich verläuft, denn neben den organisatorischen und technischen Fragen ist zu bedenken, das individuelle und subjektive Gegebenheiten kaum beeinflussbar sind. Der gemeinnützige Verbraucherschutzverein Aktion Bildungsinformation e.V. (ABI) Stuttgart widmet sich insbesondere Bildungsfragen und Angelegenheiten des Schüleraustausches. Interessenten können hier je nach Zielland eine Informationsbroschüre anfordern, in der allgemeine Informationen zu Schulbesuchen im Ausland, zu rechtliche Fragen und Informatives über verschiedene Austauschorganisationen nachzulesen sind.
Kosten
Die Kosten für einen Schulbesuch im Ausland sind nicht unerheblich. Man sollte daher bei einem geplanten Auslandsaufenthalt nicht nur den Bewerbungstermin bei der Austauschorganisation im Blick haben. Bewerbungen für ein Stipendium müssen häufig sehr frühzeitig, manchmal bis zu einem Jahr vor Austauschbeginn, eingereicht werden. Hier sind Eigeninitiative und umfangreiche Recherchen gefragt. Manche Austauschorganisationen bieten (Teil-)Stipendien an. Diese Information erhalten Interessenten in der o. g. Broschüre. Zudem werden Einzelstipendien für bestimmte Länder oder bei bestimmten Austauschprogrammen angeboten. Als kostensparend erweist sich in der Regel nicht die Verkürzung des Austausches auf ein halbes Jahr (oft nur 300 - 400 € weniger) oder der privat organisierte Aufenthalt im Ausland (nicht über eine Austauschorganisation). Hier sollte vorher genauestens geprüft werden, ob und in welcher Höhe Schulgebühren und Versicherungskosten anfallen.
mögliche Finanzielle Zuwendungen (Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
- Anfrage bei Austauschorganisationen
- Besuch von Schüleraustauschmessen - so findet z. B. jeweils im September eine
Messe für Schüler aus den norddeutschen Bundesländern in
Bargteheide statt.
Ausrichter ist die
Stiftung Ahrensburg,
die hier auch über Stipendien informiert.
- Die
Stiftung Nordlicht vergibt
Stipendien für die USA, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Südamerika, China und Japan.
Damit soll ein besonderes soziales Engagement junger Menschen honoriert werden.
-
BAföG - Unter
bestimmten Bedingungen können Schüler ein Auslands-BAföG beantragen. Nähere Informationen
erteilen die für das jeweilige Zielland zuständigen
BAföG-Ämter.
-
Hier können
Interessenten an einem online-Wettbewerb teilnehmen und eines von drei Vollstipendien für
einen Schulbesuch im Ausland gewinnen.
- auf bestimmte Länder ausgerichtete Programme:
USA
- Parlamentarisches Partnerschaftsprogramm (PPP)
- Austausch zwischen GAPP-Schulen (German-American Partnership Program) über
GAPP New York
- Der Deutsche Fachverband High School e.V. (DFH) schreibt
jährlich Stipendien aus.
Frankreich
Für Frankreich werden unterschiedliche Programme angeboten, die sich zum Einen
in der Dauer des Aufenthaltes, zum Anderen in der Abwicklung unterscheiden. Die Initiative
muss über den Französischlehrer an der Schule und den Schulleiter laufen, da diese auch
zur Aufnahme und Betreuung eines französischen Gastschülers bereit sein
müssen. Für das Brigitte-Sauzay- und das VOLTAIRE-Programm kann ein
Antrag auf
Bezuschussung der Fahrtkosten gestellt werden.
Das BRIGITTE-SAUZAY-Programm ermöglicht interessierten Schülern und Schülerinnen einen
dreimonatigen individuellen Schulaufenthalt in Frankreich. Interessierte stellen in der 9. Klasse
einen Antrag auf Vermittlung, der Auslandsaufenthalt selbst findet dann in der 10. Klasse statt.
Das auf Gegenseitigkeit ausgerichtetet Programm sieht zunächst den Aufenthalt der
französichen SchülerInnen in Deutschland und im Anschluss den der deutschen
SchülerInnen in Frankreich vor. Bewerbungsschluss für das Austauschjahr 2011 ist der
14. Oktober 2010. Die Ausschreibung kann
hier
nachgelesen werden.
SchülerInnen, die eine Vermittlung in die Partnerregion von Mecklenburg-Vorpommern Poitou
Charentes wünschen, verwenden diese Bewerbungsunterlagen (Deckblatt,
Bewerbungsformular,
Charta).
SchülerInnen, die im Rahmen einer bestehenden Schulpartnerschaft einen Austausch planen,
verwenden diese
Bewerbungsunterlagen. Bei
der Suche eines Partners kann ggf. ein
Angebot des DFJW genutzt
werden.
Das
VOLTAIRE-Programm
ermöglicht einen sechsmonatigen gegenseitigen Austausch. Der Auslandsaufenthalt sollte für das
10. Schuljahr eingeplant werden.
Bewerbungen
für den Austausch 2011/2012 sind bis zum 14. Oktober 2010 einzureichen. Die Auschreibung kann
hier
nachgelesen werden. Bei Vermittlung gewährt das DFJW einen Fahrkostenzuschuss und
eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 €.
Russland
Die Stiftung Deutsch-Russicher Jugendaustausch (DRJA) fördert dreimonatige Schulaufenthalte an der russichen Partnerschule.
Ratgeber
Ein Schuljahr in den USA
Handbuch Fernweh
Bildungsberatungsdienst weltweiser?