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Deutsch

Zusatzinformationen

Doris Lipowski

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
(0385) 588 - 72 02 
E-Mail

Rahmenvereinbarung

Internationaler Schüleraustausch

Schüleraustausch als gegenseitiger Besuch von Schülergruppen oder einzelnen Jugendlichen über Ländergrenzen hinweg bietet wertvolle Erfahrung. Die jungen Menschen lernen die Sprache des Gastlandes kennen bzw. können diese anwenden, sie lernen, sich in einer fremden Kultur zurechtzufinden, entwickeln Sensibilität und Verständnis für Menschen anderer Nationen und tragen so auch zur Völkerverständigung bei.
Die " Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen Schulen", Erlass des KM vom 6. Februar 1997 (Mitt.bl. 3/1997 S. 198), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21. Dezember 2000 (Mitt.bl. BM M-V 2/2001 S. 68) ist Grundlage der Durchführung von Austauschmaßnahmen. Austauschfahrten sind i. d. R. ab Jahrgangsstufe acht zulässig und sollen sich auf den europäischen Raum beschränken. Über Ausnahmen im Hinblick auf das Alter der Schüler oder andere Zielländer entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung eines Schulausfluges ist immer dann möglich, wenn die Reisekosten für die begleitenden Lehrkräfte gesichert sind. Der Schulleiter prüft hier, ob ausreichend Mittel im zugewiesenen Budget vorhanden sind oder ob durch zweckgebundene Zuwendungen durch Dritte (Schulförderverein, Firmen, Einzelpersonen, etc.) die Reisekostenerstattung ermöglicht wird. Die Höhe der anfallenden Reisekosten richtet sich nach den Regelungen des Reisekostengesetzes M-V in Verbindung mit der o. g. Richtlinie.


Aktuelles

PASCH-Initiative des Auswärtigen Amtes

Im Rahmen der PASCH-Initiative unterstützt der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz (PAD) Schulen bei der Partnersuche in der Türkei, in Zentralasien, Südostasien, Indien, China oder im Kaukasus. Ziel ist, bei jungen Menschen weltweit das Interesse und die Begeisterung für das moderne Deutschland und seine Gesellschaft zu wecken. Der PAD fördert im Rahmen der Initiative Partnerschaften deutscher Schulen mit Schulen aus den genannten Schwerpunktregionen. Weitere Informationen hier.

Vom 5. - 7. November 2010 findet in Jena eine Schulpartnerschaftsbörse statt. Die Ausschreibung kann hier eingesehen werden. Um die Teilnahme können sich interessierte Schulen der Sekundarstufe bis spätestens 25.09.2010  bewerben, die eine Partnereinrichtunge in Georgien, der Ukraine, Usbekistan, Taiwan oder Weißrussland (Schulliste) suchen. Im Fokus der Partnerschaften sollen Projekte in den Bereichen Kunst, Musik, Geschichte, Natur- und Sozialwissenschaften stehen.


Fortbildung zum deutsch-polnischen Schüleraustausch

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) bietet ein Seminar mit dem Thema "Aller Anfang ist schwer" an. Das Angebot richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die nteresse haben, zum ersten Mal einen deutsch-polnischen Schüleraustausch durchzuführen oder nach einer ersten Begegnungserfahrung noch nicht zufrieden sind und sich vor einem erneuten Versuch besser vorbereiten möchten. Bewerbungsschluss ist der 08.10.2010. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessenten hier.


polnische Schule sucht Partnerschule

Eine polnische Schule sucht eine Partnerschule in Mecklenburg-Vorpommern. Informationen zur Schule und Kontaktdaten hier.


ENSA-Programm für entwicklungspolitischen Schulaustausch

Schülerinnen und Schüler zwischen 15 und 24 Jahren aus allen weiterführenden Schulformen können am entwicklungspolitischen Schulaustauschprogramm ENSA von InWEnt teilnehmen. Sie arbeiten in ihren mindestens 18-tägigen Begegnungen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern aus den Partnerländern an einem ganz konkreten Thema. Mit einem Zuschuss bis zu 10.000 Euro wird die Begegnungsreise in das Partnerland gefördert. Außerdem erhalten die beteiligten Schulen professionelle Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Projekts. Schulen können sich bis zum 30. September für das Programm bewerben.


Deutsch-britischer Schüleraustausch - neue gesetzliche Regelungen

In den vergangenen Jahren wurden von britischer Seite in Bezug auf Schüleraustauschaktivitäten gravierende gesetzliche Änderungen vorgenommen, die die bilaterale Mobilität zwischen Schulen erheblich erschwerten. Die Organisation UK-German Connection, die in Fragen des Austausches eng mit dem Pädagogischen Austauschdienst der Kultusministerkonferenz kooperiert, hat in einem Informationsblatt den aktuellen Stand „Sicherheitsregelungen und Kinderschutz im Vereinigten Königreich“ übermittelt. Darin heißt es u. a., dass Austausche innerhalb von Schulpartnerschaften unter bestimmten Voraussetzungen als private Vereinbarungen betrachtet können und damit eine Registrierung der britischen Gastfamilie entfällt. Die von britischer Seite aufgestellten Regelungen gelten nicht für deutsche Gastfamilien. 
Weitere Informationen können einem Merkblatt bzw. den Hinweisen unter http://www.ukgermanconnection.org/microsites/?location_id=436 entnommen werden.


Deutsch-französische Partnerbörse "Tele-Tandem"

Die Partnerbörse des Projekts " Tele-Tandem" steht als neuer Service zur Verfügung. Registrierte Schulen können hier zur Durchführung eines gemeinsamen Tele-Tandem Projektes eine Partnerschule in Frankreich finden. Es handelt sich um ein Projekt des Deutsch-Französischen Jugendwerks, das den Schüleraustausch über das Internet fördert.


Französisch lernen vor einem Austausch

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für drei- bis vierwöchige Intensivsprachkurse in Frankreich an pädagogische Fachkräfte in deutsch-französischen Begegnungsprogrammen sowie an junge Leute, die sich sprachlich auf einen Aufenthalt in Frankreich vorbereiten wollen. Die Stipendien richten sich an Studierende und junge Berufstätige in Deutschland, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind. Der Kurs soll unmittelbar vor dem geplanten Aufenthalt in einem vom DFJW anerkannten Sprachzentrum in Frankreich erfolgen.


Deutsch-russischer Schüleraustausch

Der Leitfaden zum deutsch-russischen Schüleraustausch der Stiftung DRJA mit Links, Mustervorlagen und Hinweisen zu Fördermöglichkeiten steht hier zur Verfügung. Die Stiftung bietet darüber hinaus weitere Programme für Schülerinnen und Schüler (Gastschulbesuche, Berufspraktika), Lehrerinnen und Lehrer (Lehreraustausch, projektorientierter Austausch, Fortbildung) sowie für Schulen zur Beförderung des Russischunterrichts (Aktionstage, Spracholympiaden, Sprachzertifikate) an. Eine Zusammenstellung der Programme gibt einen ersten Überblick. Näheres auf der Homepage der Stiftung DRJA.


Schüleraustausch mit Osteuropa und Zentralasien

Das Goethe-Institut (GI) fördert seit 1999 Schüleraustausch im Rahmen der Förderung deutscher Minderheiten in den Staaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Schülergruppen können an einem zweiwöchigen projektorientierten gegenseitigen Austausch mit Gleichaltrigen aus der Russischen Föderation, Kasachstan oder Kirgistan teilnehmen. Das GI bereitet die Gruppen vor dem Austausch in geeigneten Seminaren vor. Nähere Informationen unter http://www.jugend-international.de.


Pragkontakt der Brücke/Most-Stiftung

Die Brücke/Most-Stiftung unterstützt im Rahmen ihres Programms "Pragkontakt" Schulklassen bei der Organisation und Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten nach Prag. Nähere Informationen unter http://www.pragkontakt.de.


Deutsch-türkischer Schüleraustausch

Ab Juli 2009 startet die Robert-Bosch-Stiftung ein neues Programm zur Förderung des deutsch-türkischen Schüleraustausches. Das Angebot richtet sich an Schulen, die ihren Schülern ermöglichen möchten, durch Besuch und Gegenbesuch das jeweils andere Land kennen zu lernen. Thematisch sollen die Austauschprojekte so angelegt sein, dass sie interkulturelle, zivilgesellschaftliche und demokratische Kompetenzen fördern. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt duch die deutsche Schule. Nähere Hinweise zum Programm und den Förderkriterien finden Interessenten in der aktuellen Ausschreibung.


Deutsch-türkischer Schüleraustausch - Partnersuche

Im Rahmen der Ernst-Reuter-Initiative für Dialog und Verständigung zwischen den Kulturen besteht die Möglichkeit der Vermittlung deutsch-türkischer Schulpartnerschaften. Mit einem Formular können interessierte Schulen ihr Schulprofil darstellen und dieses an ingrid.pohl@kmk.org senden. Siehe auch ...







Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) bietet ein Seminar mit dem Thema "Aller Anfang ist schwer" an. Dieses Angebot richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer, die Interesse haben, zum ersten Mal einen deutsch-polnischen Schüleraustausch durchzuführen oder nach einer ersten Begegnungserfahrung noch nicht zufrieden sind und sich vor einem erneuten Versuch besser vorbereiten möchten. Anmeldeschluss ist der 08.10.2010. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessenten hier.

Fördermöglichkeiten

Dem Pädagogischen Austauschdienst der KMK stehen Mittel des Auswärtigen Amtes im Rahmen der Initiative „Schulen – Partner der Zukunft“ zur Verfügung. Sie sollen eingesetzt werden für eine verstärkte Förderung von Schulpartnerschaften in den sogn. ODA – Staaten (official development assistance). Für den Bereich der bilateralen Schulpartnerschaften betrifft dies folgende ausländische Partnerstaaten:  Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Palästinensische Autonomiegebiete, China, Indien, Türkei.  Die Ausschreibung der neuen Förderangebote sowie Antragsformulare und Merkblätter sind   unter www.kmk.org/pad/home.htm  („Aktuelles“ bzw. „Schulpartnerschaften“) abrufbar. Antragstermine sind diesen Unterlagen zu entnehmen. Schulen, die noch Partner in den genannten Ländern suchen, finden unter der angegebenen Adresse ebenfalls ein Formular, mit dem sie um Vermittlung einer Partnerschule ersuchen können.

Das Bildungsministerium gewährt Zuwendungen für Begegnungen von Schülern aus Mecklenburg-Vorpommern mit Schülern aus Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel im Rahmen des Schüleraustausches. Die Zuwendungen werden zur Mitfinanzierung der Fahrtkosten für Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ausgaben für den Aufenthalt der ausländischen Schüler bei Begegnungen in Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die Partnerschaften und Austausche müssen auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt sein.
Schulen, die einen Austausch mit der Partnerschule planen und dafür Zuschüsse beantragen möchten, müssen ihren Antrag jeweils bis zum 15.01. für das laufende Kalenderjahr einreichen. Es genügt zunächst ein formloser Antrag aus dem ersichtlich wird, welche Schule besucht werden soll bzw. welche ausländische Schule die deutsche Schule besucht, wie viele Schüler an dem Austausch teilnehmen und wie hoch die Kosten voraussichtlich sind. Der eigentliche Zuschussantrag gemäß „ Richtlinie zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel“ ist spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn durch den Schulträger einzureichen.

Die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bilaterale europäische Zusammenarbeit von Schulen im Rahmen von Projekten. (Richtlinie zur Förderung der europäischen Integration und des Europagedankens, Merkblatt, Zuschussantrag)  
deutsch-französischer Schüleraustausch - Schulen, die eine Schülerbegegnung mit einer französischen Schule planen, können einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) stellen. Weitere Informationen erteilt das Landesjugendamt M-V, Postfach 110163, 17041 Neubrandenburg, Tel.: 0395 380-3340, e-mail: LJA-MV@t-online.de    

deutsch-polnischer Schüleraustausch   - Gemäß "Richtlinie zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel"  können deutsche Schulen einen Antrag auf Bezuschussung der Fahrtkosten stellen. Anträge sind über den Schulträger an folgende Anschrift zu richten: Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V., Jugendbüro, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk. Für einen Besuch der polnischen Schüler in Mecklenburg-Vorpommern kann ein Zuschuss zu den Programmkosten und für das Taschengeld beantragt werden. Hier gelten die Förderrichtlinien des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW). Der Antrag ist direkt an das DPJW oder an o. g. Adresse zu richten.  Die aktuelle Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.   

deutsch-amerikanischer Schüleraustausch - über das Programm German-American Partnership Program (GAAP) können Partnerschaften vermittelt und Schüleraustausche in geringem Umfang bezuschusst werden. Das Programm ermöglicht auch die Teilnahme an einem individuellen Schulbesuch zwischen den beiden Partnerschulen.

deutsch-britischer Schüleraustausch - UK-German Connection widmet sich der Stärkung von Kontakten und dem Verständnis zwischen jungen Menschen aus Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Die Organisation unterstützt Projekte und Initiativen zwischen Schulen (Challenge Fund), Schulpartnerschaften (Celebratory Fund) und "Schnupperfahrten" für Schulklassen (Instant Impact). Bei der Antragstellung sind die Programmkriterien und Antragstermine zu beachten.

 


Anbahnung von Schulpartnerschaften

Twin Finder - eTwinning bietet hier ein Instrument für die Suche nach Partnern  

Globalgateway           

Datenbank Schulpartnerschaften des PAD 
       
Nutzen regionaler Kontakte (Regional-, Städte-, Kommunalpartnerschaften) 

Nutzen persönlicher Kontakte (z. B. durch Lehreraustausch, Teilnahme an internat. Fortbildungsmaßnahmen, Betreuung von Hospitanten und Austauschschülerrn etc.) 

Anfrage im Bildungsministerium

weitere Angebote

Fortbildung für Lehrkräfte, die projektorientierte Schüleraustausche durchführen (DFJW, DPJW, tandem)

 

Sonstiges

ILAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Die Fachstelle bietet Trainingsseminare für Bildungs-/Planungsverantwortliche von internationalen Begegnungen, Kinder- und Jugendreisen an.