Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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Schüleraustausch als gegenseitiger Besuch von Schülergruppen oder einzelnen
Jugendlichen über Ländergrenzen hinweg bietet wertvolle Erfahrung. Die jungen Menschen lernen die
Sprache des Gastlandes kennen bzw. können diese anwenden, sie lernen, sich in einer fremden Kultur
zurechtzufinden, entwickeln Sensibilität und Verständnis für Menschen anderer Nationen und tragen
so auch zur Völkerverständigung bei.
Die "
Richtlinie zur
Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen Schulen", Erlass des KM vom
6. Februar 1997 (Mitt.bl. 3/1997 S. 198), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 21.
Dezember 2000 (Mitt.bl. BM M-V 2/2001 S. 68) ist Grundlage der Durchführung von Austauschmaßnahmen.
Austauschfahrten sind i. d. R. ab Jahrgangsstufe acht zulässig und sollen sich auf den europäischen
Raum beschränken. Über Ausnahmen im Hinblick auf das Alter der Schüler oder andere Zielländer
entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Die Genehmigung eines Schulausfluges ist immer dann möglich, wenn die Reisekosten für die
begleitenden Lehrkräfte gesichert sind. Der Schulleiter prüft hier, ob ausreichend Mittel im
zugewiesenen Budget vorhanden sind oder ob durch zweckgebundene Zuwendungen durch Dritte
(Schulförderverein, Firmen, Einzelpersonen, etc.) die Reisekostenerstattung ermöglicht wird. Die
Höhe der anfallenden Reisekosten richtet sich nach den Regelungen des Reisekostengesetzes M-V in
Verbindung mit der o. g. Richtlinie.
Aktuelles:
- Im Rahmen der Ernst-Reuter-Initiative für Dialog und Verständigung zwischen den Kulturen besteht die Möglichkeit der Vermittlung deutsch-türkischer Schulpartnerschaften. Mit einem Formular können interessierte Schulen ihr Schulprofil darstellen und dieses an ingrid.pohl@kmk.org senden
- Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch (DRJA) lädt interessierte
Vertreter aus Schulen und Organisationen, die bereits im Bereich des gegenseitigen Schüler- und
Jugendaustausches tätig sind, zu einem Erfahrungsaustausch ein. Das Konzept dieser Veranstaltung
entstand in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium M-V, dem Landesjugendring M-V und
dem Grünen Grashalm e.V. Die Teilnahme ist kostenlos, Reisekosten tragen die Teilnehmer/innen
selbst. Veranstaltungszeit und -ort: 23.09.2008, 10 - 17 h in 23992 Fahren, Dorfstr. 27,
anschließend deutsch-russischer Abend
Nähere Informationen und Hinweise zur Anmeldung
hier.
- Der Leitfaden zum deutsch-russischen Schüleraustausch der Stiftung DRJA mit Links, Mustervorlagen und Hinweisen zu Fördermöglichkeiten steht hier zur Verfügung.
- Das Asia-Europe Classroom NETwork (AEC-NET) Programme richtet sich an
weiterführende Schulen, die Interesse haben, im Rahmen von gemeinsamen Schulprojekten unter Nutzung
moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zusammen zu arbeiten Weitere Informationen
hier.
Dem Pädagogischen Austauschdienst der KMK stehen Mittel des Auswärtigen Amtes im Rahmen der Initiative „Schulen – Partner der Zukunft“ zur Verfügung. Sie sollen eingesetzt werden für eine verstärkte Förderung von Schulpartnerschaften in den sogn. ODA – Staaten (official development assistance). Für den Bereich der bilateralen Schulpartnerschaften betrifft dies folgende ausländische Partnerstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Montenegro, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Palästinensische Autonomiegebiete, China, Indien, Türkei. Die Ausschreibung der neuen Förderangebote sowie Antragsformulare und Merkblätter sind unter www.kmk.org/pad/home.htm („Aktuelles“ bzw. „Schulpartnerschaften“) abrufbar. Antragstermine sind diesen Unterlagen zu entnehmen. Schulen, die noch Partner in den genannten Ländern suchen, finden unter der angegebenen Adresse ebenfalls ein Formular, mit dem sie um Vermittlung einer Partnerschule ersuchen können.
Das Bildungsministerium gewährt Zuwendungen für Begegnungen von Schülern aus
Mecklenburg-Vorpommern mit Schülern aus Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel im Rahmen des
Schüleraustausches. Die Zuwendungen werden zur Mitfinanzierung der Fahrtkosten für Schüler aus
Mecklenburg-Vorpommern sowie der Ausgaben für den Aufenthalt der ausländischen Schüler bei
Begegnungen in Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Die Partnerschaften und Austausche müssen auf
Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt sein.
Schulen, die einen Austausch mit der Partnerschule planen und dafür Zuschüsse beantragen
möchten, müssen ihren Antrag jeweils bis zum 15.01. für das laufende Kalenderjahr einreichen.
Es genügt zunächst ein formloser Antrag aus dem ersichtlich wird, welche Schule besucht werden soll
bzw. welche ausländische Schule die deutsche Schule besucht, wie viele Schüler an dem Austausch
teilnehmen und wie hoch die Kosten voraussichtlich sind. Der eigentliche
Zuschussantrag gemäß „
Richtlinie zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des
Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel“ ist spätestens sechs
Wochen vor Reisebeginn durch den Schulträger einzureichen.
deutsch-französischer Schüleraustausch - Schulen, die eine Schülerbegegnung mit
einer französischen Schule planen, können einen Antrag auf Förderung aus Mitteln des
Deutsch-Französischen
Jugendwerkes (DFJW) stellen. Weitere Informationen erteilt das Landesjugendamt M-V,
Postfach 110163, 17041 Neubrandenburg, Tel.: 0395 380-3340, e-mail:
LJA-MV@t-online.de
deutsch-polnischer Schüleraustausch - Gemäß "Richtlinie zur
Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel-
und Osteuropas sowie Israel" können deutsche Schulen einen Antrag auf Bezuschussung
der Fahrtkosten stellen. Anträge sind über den Schulträger an folgende Anschrift zu
richten: Kommunalgemeinschaft Pomerania e. V., Jugendbüro, An der Kürassierkaserne 9, 17309
Pasewalk. Für einen Besuch der polnischen Schüler in Mecklenburg-Vorpommern kann ein
Zuschuss zu den Programmkosten und für das Taschengeld beantragt werden. Hier gelten
die Förderrichtlinien des
Deutsch-Polnischen
Jugendwerkes (DPJW). Der Antrag ist direkt an das DPJW oder an o. g. Adresse zu
richten. Die aktuelle Förderrichtlinie kann
hier
eingesehen werden.
deutsch-russischer Schüleraustausch - Die Stiftung
Deutsch-Russischer Jugendaustausch
(DRJA) fördert nicht nur den Schüleraustausch, sondern auch den individuellen Schulbesuch an einer
russischen Schule (Förderbereiche,
Programmportfolio,
Anträge)
deutsch-amerikanischer Schüleraustausch - über das Programm German-American Partnership Program (GAAP) können Partnerschaften vermittelt und Schüleraustausche in geringem Umfang bezuschusst werden. Das Programm ermöglicht auch die Teilnahme an einem individuellen Schulbesuch zwischen den beiden Partnerschulen.
Schüleraustausch mit Staaten Mittel- und Osteuropas (MitOst)
Die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bilaterale europäische Zusammenarbeit von Schulen im Rahmen von Projekten. (Richtlinie zur Förderung der europäischen Integration und des Europagedankens, Merkblatt, Zuschussantrag)
Schüleraustausch im Rahmen von
COMENIUS
- s. auch
hier
Twin
Finder - eTwinning bietet hier ein Instrument für die Suche nach Partnern
PartBase - hier können Suchende
Partneranfragen einsehen oder sich registrieren lassen
Globalgateway
Datenbank Schulpartnerschaften
des PAD
Suche nach einer Partnerschule in der Russischen Föderation (Antrag)
Nutzen regionaler Kontakte (Regional-, Städte-, Kommunalpartnerschaften)
Nutzen persönlicher Kontakte (z. B. durch Lehreraustausch, Teilnahme an internat.
Fortbildungsmaßnahmen, Betreuung von Hospitanten und Austauschschülerrn etc.)
Anfrage im Bildungsministerium
weitere Angebote
Fortbildung für Lehrkräfte, die projektorientierte Schüleraustausche durchführen (DFJW, DPJW, tandem)
ILAB
- Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Die Fachstelle bietet Trainingsseminare für Bildungs-/Planungsverantwortliche von
internationalen Begegnungen, Kinder- und Jugendreisen an.