Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
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Mit dem Auslandsschulwesen verwirklicht die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen folgende Ziele der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik:
- die Begegnung mit Kultur und Gesellschaft des Gastlandes,
- die schulische Versorgung deutscher Kinder im Ausland,
- die Förderung der deutschen Sprache.
Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen betreut und unterstützt in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und den Bundesländern weltweit 117 Schulen im Ausland sowie etwa 360 von der Bundes-republik Deutschland geförderte schulische Einrichtungen und Deutsche Abteilungen an staaatlichen Schulen. In Abhängigkeit vom Entsendeprogramm und landesrechtlichen Regelungen können sich tätige und nicht tätige Lehrkräfte um eine Vermittlung bewerben. Tätige Lehrkräfte bewerben sich auf dem Dienstweg beim Bildungsministerium, Ref. 250, 19048 Schwerin.
weitere Informationen hier
Auslandsdienstlehrkräfte (Merkblatt,
Personalbogen Lehrkräfte,
Personalbogen Schulleiter/innen)
Auslandsdienstlehrkräfte sind aus dem Inlandsdienst beurlaubte Lehrkräfte. Eine
Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Schulleiterin oder Schulleiter an einer
Deutschen Schule im Ausland setzt unter anderem voraus, dass der Bewerber/die Bewerberin im
Landesschuldienst unbefristet tätig ist.
Landesprogrammlehrkräfte (Merkblatt,
Personalbogen)
Als Landesprogrammlehrkraft können sich fest angestellte Lehrkräfte bewerben.
Der Einsatz dieser Lehrkräfte erfolgt grundsätzlich an Schulen, an denen mit einer hohen Zahl von
erfolgreichen Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom II (DSD) gerechnet werden kann. Darüber hinaus
erfolgt er an Schulen, die in Gebieten mit deutschen Minderheiten von besonderer Bedeutung sind,
sowie an Einrichtungen zur Stärkung der Lehreraus- und Lehrerfortbildung in diesen Regionen. Das
Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt schwerpunktmäßig Schulen in Polen, den baltischen Staaten
und in
Moldawien.
Bundesprogrammlehrkräfte (Merkblatt,
Personalbogen)
Bundesprogrammlehrkräfte sind in der Regel nicht fest angestellte Lehrkräfte. Um
eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft können sich Interessenten unmittelbar beim
Bundesverwaltungsamt bewerben. Eine Online-Bewerbung wird empfohlen. Unter bestimmten
Voraussetzungen ist auch eine Bewerbung für im innerdeutschen Schuldienst tätige Lehrkräfte
möglich.
Ortslehrkräfte (Merkblatt,
Personalbogen)
Ortslehrkräfte sind tätige oder nicht tätige Lehrerinnen/Lehrer, die direkt mit
dem Schulträger einen Vertrag abschließen. Es besteht keine rechtliche oder vertragliche Bindung
mit dem Bundesverwaltungsamt, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen. Anfragen und Bewerbungen
von Interessenten sind ausschließlich an die Schulen zu richten, die Stellen ausgeschrieben
haben.Tätige Lehrkräfte richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an den Schulträger der
Auslandsschule. Über die Einzelheiten der vertraglichen Vereinbarungen
(Unterrichtsverpflichtung, Gehalt usw.) führt der Bewerber eine Einigung mit der Schule
herbei.
Bundesverwaltungsamt,
Zentralstelle für das
Auslandsschulwesen
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