Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
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Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen wird bestimmt durch die Wertentscheidungen, die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern niedergelegt sind. Ziel der schulischen Bildung und Erziehung ist die Entwicklung zur mündigen, vielseitig entwickelten Persönlichkeit, die im Geiste der Geschlechtergerechtigkeit und Toleranz bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern sowie gegenüber künftigen Generationen zu tragen. (Schulgesetz – SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V 2006, S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539).
Interkulturelle Bildung und Erziehung gehört zur Allgemeinbildung und ist die
pädagogische Antwort auf die kulturelle und soziale Differenzierung innerhalb der Gesellschaft und
auf das Zusammenrücken der Kulturen der Welt. Die Beschäftigung mit der Kulturenvielfalt, die
Befähigung zu kulturübergreifender Kommunikation und die Auseinandersetzung mit den Fragen der
globalen Gerechtigkeit sind notwendig, damit junge Menschen in der multikulturellen Welt von heute
und morgen zurechtkommen.
Interkulturelles Lernen muss eine selbstverständliche Reaktion auf die Tatsache sein, dass in
der modernen Gesellschaft derjenige, der fremd oder auch anders ist, Bestandteil des täglichen
Lebens wird. Ansichten über das Anderssein sollten ständig überprüft, Minderheiten gestärkt werden
und mehr als bisher zur Sprache kommen können. Interkulturelle Bildung und Erziehung hat den
toleranten Umgang mit dem Anderssein zum Ziel. (aus dem Vorwort zum
Rahmenplan
"Interkulturelle Erziehung")